Dazu kommen die restlichen Tage des Monats, in dem das Schreiben eingetroffen ist, so der Mieterschutzverein Frankfurt.
Ob sie dem Vorhaben des Vermieters zustimmen oder nicht, prüfen Mieter am besten anhand des örtlichen Mietspiegels. Dort finden sich Angaben zu den "ortsüblichen Vergleichsmieten". An ihnen lasse sich ablesen, ob das Erhöhungsvorhaben des Vermieters gerechtfertigt ist.