Mediation statt Gerichtsverfahren:Bloß kein Streit

Eine neue Streitkultur für das Land: Kaum ein Volk geht so oft vor Gericht wie die Deutschen. Ein Gesetz soll jetzt die Bürger dazu zwingen, bei Konflikten wieder mehr miteinander zu reden.

Alina Fichter

Die alte Frau hat einen Verdacht, der ihr keine Ruhe lässt. Der Chirurg, so glaubt sie, habe einen Fehler gemacht. Sonst wäre ihr Mann bei der Operation nicht gestorben. Aber die Krankenhausleitung schickt die Besorgte fort. Da sieht sie nur noch eine Lösung: den Arzt zu verklagen.

Prozessauftakt gegen Jugendliche

Viele Konflikte geraten gegen den Willen der Beteiligten außer Kontrolle.

(Foto: dpa)

Sie ruft ihre Rechtsschutzversicherung an. Wie wäre es mit einem Mediator statt eines Anwalts, wird sie dort gefragt. Das sei ein unparteiischer Vermittler, der den streitenden Parteien helfe, gemeinsam eine Lösung zu finden. Warum nicht, denkt die Frau, und erfährt, am Tisch mit Krankenhausleitung und Mediator, dass kein Arztfehler, sondern Herzversagen ihren Mann sterben ließ. Ein Missverständnis also. Der Fall ist nach eine Gespräch gelöst.

Geht es nach der Bundesregierung, wird die Mediation bald möglichst viele Prozesse ersetzen. Anfang des Jahres ließ Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzesentwurf "zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" ausarbeiten, Grundlage ist eine EU-Richtlinie. Zwar sollte das Parlament sie bis 21. Mai in deutsches Recht umgesetzt haben, es wird aber wohl September werden.

"Gigantische Möglichkeiten"

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Streitkultur in Deutschland zu verändern", sagt Hannes Unberath, Rechtsprofessor an der Universität Bayreuth. Jedes Jahr werden 2,5 Millionen Klagen bei Zivilgerichten eingereicht, hinzu kommen 1,2 Millionen bei Arbeits- und Sozialgerichten sowie Verwaltungs- und Finanzgerichten.

Die Deutschen sind ein äußerst prozessierfreudiges Volk - egal, ob es sich um Ärztefehler, Nachbarschaftsstreite oder Kündigungen handelt. Häufig verhärten sich die Fronten der Streitenden vollends, wenn der Richter sein Urteil gesprochen hat. Schließlich erklärt er den einen zum Recht-Habenden, den anderen zum Verlierer. "Frieden lässt sich leichter herstellen, wenn die Streitenden aufeinander zugegen, statt vor Gericht aufeinander loszugehen", sagt Rainer Tögel, Vorstandssprecher der Ergo-Tochter DAS.

Die Mediation bringe "gigantische Möglichkeiten" mit sich. Viele Konflikte geraten gegen den Willen der Beteiligten außer Kontrolle. Wie bei der alten Dame, deren Fall die DAS betreute: Sie wollte kein Schmerzensgeld, sie wollte keinen Ärger - sondern lediglich sicher sein, dass ihrem verstorbenen Mann kein Unrecht geschehen war. Im Gespräch mit Mediator und Krankenhausleitung fühlte sie sich ernst genommen. "Allein das kann der Schlüssel zur Schlichtung sein", sagt Tögel. Der Nachbar, der endlich freundlich fragt, ob die wuchernde Hecke stört. Der Arzt, der zuhört, statt zu mauern.

Warum eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann

Das Problem ist: Kaum einer weiß, was Mediation bedeutet und wie er sie für sich nutzen kann. Erst seit Heiner Geißler zwischen Gegnern und Befürwortern des umstrittenen Bahnhofsprojektes Stuttgart 21 vermittelte, rückte die Streitschlichtung in die öffentliche Wahrnehmung. Obwohl Geißler streng genommen kein Mediator ist. Der wäre nämlich verpflichtet, sich neutral zu verhalten, er hat selbst keinerlei Entscheidungsmacht, sondern "fördert die Kommunikation der Parteien", wie es im geplanten Gesetz steht; und am Ende der Verhandlung steht kein Schiedsspruch, sondern eine gemeinsam ausgehandelte Lösung der beiden Parteien. Ein Friedensschluss, sozusagen.

Mehr Rechtssicherheit

Zwar besteht seit jeher die Möglichkeit eines richterlichen Vergleichs, aber erst das neue Gesetz wertet die Mediation so auf, dass das Bewusstsein für außergerichtliche Konfliktlösungen bei den Bürgern deutlich gestärkt werden könnte: "Es entsteht Rechtssicherheit, die bisher fehlte", sagt Rechtsexperte Unberath. Zu den Neuerungen gehört, dass Ansprüche während der Mediation nicht verjähren und Verhandlungsergebnisse "vollstreckbar" sind - man kann mit ihnen also zum Gerichtsvollzieher gehen. Die Vermittler werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Regierung möchte die Gerichte entlasten. Dort ziehen sich Verfahren über Monate, eine Mediation ist oft nach zwei bis drei Sitzungen abgeschlossen; sie spart Zeit und Geld.

Das haben auch die Rechtsschutzversicherer erkannt. Immer stärker setzen sie auf Mediatoren statt auf Anwälte. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bieten mittlerweile 75 Prozent der Gesellschaften ihren Kunden Tarife mit Mediationsverfahren an. Die DAS gehörte 2007 zu den Vorreitern. Allianz, Roland und Huk Coburg zogen rasch nach. Das Gesetz wird einen weiteren Schub geben: Bei den Gesellschaften Arag, Allianz, Örag und DAS heißt es, sie würden das Angebot wegen der bevorstehenden Gesetzesänderung noch deutlich ausweiten.

Hohe Erfolgsquote

Verbraucherschützer begrüßen diese Entwicklung: "Das Ziel der Mediation ist es, dauerhaft Frieden zwischen streitenden Parteien zu stiften", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Ein Nachteil entstehe den Kunden dadurch nicht: "Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann immer noch vor Gericht ziehen." Häufig sei das aber gar nicht mehr nötig: "80 Prozent der Mediationsverfahren sind erfolgreich", sagt Gerhard Horrion vom GDV.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass es erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Das gilt auch für die Mediationstarife: Während einige Gesellschaften einen Pauschalbetrag für das Schlichtungsverfahren anbieten, übernehmen andere die Kosten in Höhe der Gerichtsgebühren. Bei einem Tarif der Deurag ist ein Mediationsversuch sogar Pflicht - erst wenn dieser scheitert, trägt die Versicherung die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, muss den Mediator bisher selbst bezahlen. Zwischen 150 und 400 Euro pro Stunde verlangen die Schlichter. Lohnt es sich also, eine Police abzuschließen? Nicht unbedingt, sagt Verbraucherschützer Köster: "Viel wichtiger ist es, dass die existenziellen Risiken abgesichert sein." Kranken-, private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung seien daher unerlässlich.

Ob eine Rechtsschutzpolice sinnvoll ist, hängt dagegen vom Risiko des einzelnen ab. Nutzen kann sie jenen, die einen schwierigen Nachbarn oder Vermieter haben. Menschen mit wenig Geld sollten allerdings warten, bis das Mediationsgesetz beschlossen ist - womöglich wird eine Mediationskostenhilfe eingeführt.

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