Finanzen kompakt:Fremdgehen - aber sicher doch

Sparkassen müssen Automaten für Visa-Fremdkunden öffnen, mehr Banken sollen Stresstests absolvieren und der Goldpreis robbt sich auf Rekordniveau - das Wichtigste in Kürze.

Sparkassen müssen ihre Geldautomaten auch für Visa-Kreditkarten fremder Kunden öffnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hob ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf und verpflichtete im konkreten Fall damit die Sparkasse Ingolstadt, den Zugang zu ihren Geldautomaten nicht technisch zu beschränken. Das teilten die gegen die Sparkasse klagenden Banken Targobank und ING Diba mit. Das Urteil (Aktenzeichen U (K) 1607/10) hatte das Gericht am Donnerstag in München gefällt.

Bankkunden haben keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds.

Unfreiwillig neue Besucher: Sparkassen müssen ihre Geldautomaten auch für Visa-Kreditkarten fremder Kunden öffnen - sagt das Oberlandesgericht München.

(Foto: Zucchi Uwe/dpa)

Die Sparkasse Ingolstadt hatte den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Direktbank ING-Diba, die Citibank und die Volkswagenbank geklagt und im Dezember vergangenen Jahres vor dem Landgericht München zunächst verloren. "Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur auch den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen", hieß es damals. Das sahen die Münchner Richter nun anders und gaben den Klägern Recht.

Die EU will künftig mehr Banken einem Stresstest unterziehen. Nach Abschluss der Überprüfungen der 25 größten Institute werde das Verfahren ausgeweitet, sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso. "Wir werden damit weitermachen, dass wir mehr allgemeine Stresstests bei Banken in Europa anwenden", sagte er in Florenz. Das werde bedeuten, dass deutlich mehr als 25 Banken einbezogen würden. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten beim Gipfel am Donnerstag unerwartet beschlossen, anders als bei der ersten Runde des Belastungstests im vergangenen Jahr nicht mehr nur das Gesamtergebnis für alle Banken, sondern individuelle Resultate zu veröffentlichen. Die Ergebnisse sollen bis Ende Juli vorliegen.

Der Goldpreis ist auf ein Rekordhoch gestiegen. Am frühen Nachmittag stieg der Preis für eine Feinunze (31,1 Gramm) auf bis zu 1257,85 Dollar. Damit wurde das letzte Rekordhoch von Anfang Juni bei 1251,20 Dollar deutlich übertroffen. Händler nannten als Grund für die anhaltend feste Tendenz am Goldmarkt unter anderem den zuletzt wieder schwächeren Dollar. Eine schwache US-Währung verbilligt Gold für Investoren außerhalb des Dollarraums und stützt damit die Nachfrage.

Die Bundesregierung verzichtet in ihrem umstrittenen Anlegerschutzgesetz auf Kündigungsfristen für Anteile an Offenen Immobilienfonds. Stattdessen werde es Haltefristen mit zeitlich gestaffelten Rücknahmeabschlägen geben, hieß es in Regierungskreisen.

In der Branche sorgte das Einlenken der Regierung für Erleichterung. Wegen der ursprünglichen Gesetzespläne hatten verschreckte Investoren Kapital aus den auch bei Privatleuten beliebten Fonds abgezogen.

Die Änderungen an dem Gesetzentwurf seien mit der Branche abgestimmt, hieß es in der Regierung. Die nun vorgesehenen Haltefristen würden faktisch nur für Großanleger gelten, weil jeder Investor bis zu 5000 Euro pro Monat die Rücknahme seiner Anteile verlangen könne. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anleger erst nach zwei Jahren ihre Anteile verkaufen können und eine ebenso lange Kündigungsfrist einhalten sollten.

Vom Tisch ist auch ein zehnprozentiger Bewertungsabschlag auf das Immobilienvermögen der Fonds. Stattdessen sollten die Immobilien häufiger bewertet werden, hieß es in Regierungskreisen. Auch auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Börsennotierung der Offenen Immobilienfonds werde verzichtet.

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