SPD-Gesetzesentwurf:Wohnungsverkäufer sollen für Makler bezahlen

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Oft werden die Maklerkosten auf den Käufer abgeladen. Diese seien in einer "faktischen Zwangslage", heißt es in dem Gesetzesentwurf. (Foto: dpa)
  • Bundesjustizministerin Barley will den Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt" auf Immoblienkäufe ausweiten.
  • Bislang galt das Bestellerprinzip bereits bei Mietverträgen.
  • Mit dem Gesetzesentwurf soll der Erwerb eines eigenen Zuhauses insbesondere für junge Leute und Familien erschwinglicher werden.

Von Thomas Öchsner, München

Wer einen Makler beauftragt, soll ihn künftig auch beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien bezahlen. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will damit die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den hierzulande hohen Erwerbsnebenkosten entlasten. "Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren. Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat", sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. In der von Union und SPD geführten Bundesregierung dürfte das Vorhaben neuen Streit auslösen.

In Deutschland wechseln nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes jedes Jahr 500 000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen sind dabei Makler beteiligt - mit einer Provision von bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme. Bei einer 400 000 Euro teuren Immobilie sind das schon knapp 30 000 Euro. Gerade in den Regionen mit großer Wohnungsnot sei es aber üblich, "dass die Provision allein vom Käufer gezahlt wird. Auch in Bundesländern, in welchen grundsätzlich eine Teilung der Provision zwischen Makler und Verkäufer praktiziert wird, wird aufgrund des knappen Angebots an Immobilien einseitig dem Verkäufer entgegengekommen". Die Käufer seien in einer "faktischen Zwangslage", heißt es in dem Entwurf, der der SZ vorliegt. Für Barley ist deshalb klar: Der bewährte Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt" müsse auch bei Immobilienkäufen gelten. "Das sorgt für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten", sagte die Ministerin.

Das Bestellerprinzip gilt bereits bei Mietverträgen. Seit 1. Juni 2015 müssen nicht mehr die Mieter, sondern die Vermieter für die Maklercourtage aufkommen, sofern sie den Vermittler eingeschaltet haben. Wird dieses Verfahren nun auf den Erwerb von Wohnimmobilien übertragen, dürfte dies das Geschäft der Makler beeinträchtigen. Das Justizministerium rechnet damit, dass die Einnahmen der Makler aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen werden. Zusätzlich seien durch sinkende Provisionen geringere Einnahmen zu erwarten. Für die Käufer ergäben sich hingegen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro.

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Die SPD versucht derzeit mit diversen Vorschlägen - etwa für eine Grundrente oder eine Reform von Hartz IV - ihr soziales Profil zu schärfen. Dazu passt auch Barleys Vorhaben, das an diesem Montag an andere Ressorts zur weiteren Beratung weitergeleitet wird. Ob sie sich damit durchsetzt, ist jedoch ungewiss. Von der Union dürfte Kritik kommen. Und auch im Kanzleramt soll es Vorbehalte geben. Dort sieht man Barleys Vorhaben offenbar von den Beschlüssen des Wohngipfels vom September 2018 nicht gedeckt. Barley verweist jedoch darauf, dass damals beschlossen wurde, eine Senkung der Ausgaben "für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten" anzustreben. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht davon allerdings nichts.

© SZ vom 25.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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