Angehobene Bemessungsgrenze:Sozialbeiträge steigen deutlich

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Auf viele Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber kommen 2014 höhere Sozialabgaben zu. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

2014 kommen auf einige Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich höhere Sozialabgaben zu. Der Staat hebt die Bemessungsgrenze an und reagiert damit auf die gestiegenen Löhne. Auf einen Single mit einem Monatslohn von 4000 Euro kommen im Jahr zusätzliche Ausgaben von knapp 45 Euro zu. Auf ein Ehepaar mit zwei Kindern 225 Euro.

Von Guido Bohsem, Berlin

Auf die Arbeitnehmer kommen 2014 deutlich höhere Sozialabgaben zu. Abhängig vom Einkommen müssen sie mit zusätzlichen Belastungen von bis zu 251 Euro im Jahr rechnen. Die noch amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung will eine entsprechende Verordnung am Mittwoch der kommenden Woche beschließen. Weil die Unternehmen etwa die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen auch ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Kosten.

Die Höhe, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, ist durch die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Diese Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jedes Jahr neu berechnet. Steigen also die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Die Regierung bestimmt den Anstieg nicht willkürlich, er wird vielmehr anhand einer festgelegten Formel berechnet. Laut Beschlussvorlage für das Kabinett werden die Bemessungsgrenzen im kommenden Jahr kräftig steigen. Das Papier liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 2014 bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5950 Euro erhoben werden. Das sind 150 Euro mehr als bislang. In Ostdeutschland liegt die Bemessungsgrenze darunter, weil dort auch Einkommen im Durchschnitt geringer sind. Auch fiel der Lohnanstieg geringer aus. Die Grenzen steigen dort zu Beginn des kommenden Jahres nur um 100 Euro auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent und der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent.

Höhere Belastung für Arbeitnehmer mit mehr als 3937,50 Euro Bruttolohn

Ähnlich sieht es bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus, wo eine andere Beitragsbemessungsgrenze gilt, und zwar für die ganze Bundesrepublik. Diese soll laut Vorlage um 112,50 Euro auf 4050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte.

Eine höhere Belastung entsteht also für alle Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen. Nach Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner, muss ein kinderloser Single mit einem Monatslohn von 4000 Euro mit zusätzlichen Abgaben von 44,64 Euro im Jahr rechnen. Verdient er 5500 Euro und lebt im Westen, muss er 73 Euro zusätzlich zahlen. Wohnt er im Osten, muss er 175 Euro mehr zahlen. Während im Osten die Belastung auch bei höherem Einkommen nicht mehr steigt, beträgt sie im Westen ab knapp 6000 Euro im Monat 228 Euro.

Bei Ehepaaren mit zwei Kindern ist es ähnlich. Während im Osten die Abgaben maximal um 174 Euro steigen, müssen Westdeutsche mit höheren Belastungen von 225 Euro rechnen. Hat das Paar keine Kinder, steigen die Abgaben sogar um maximal 251 Euro (West) und 196 Euro (Ost).

Die Verabschiedung der Vorlage gilt als sicher. Der Bundesrat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.

© SZ vom 11.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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