16 Urteile:Wohnen bis zum Nulltarif

Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig ist lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat.

Das erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

bordell; AP

Ein Bordell im Haus kann die sonstigen Mieter um bis zu ein Fünftel entlasten.

(Foto: Foto: AP)

Mieter müssten den Vermieter zudem vorab schriftlich auf Mängel hinweisen. Danach dürfen sie solange weniger Miete zahlen, bis das Problem behoben ist, berichtet der Mieterbund unter Berufung auf verschiedene Urteile.

Je nach Grad der Beeinträchtigung seien dabei Mietminderungen von ein bis zu 100 Prozent zulässig.

Im Folgenden finden Sie 16 Beispiele für Mietminderung, und um wieviel dabei die Miete laut Gerichtsurteilen gekürzt werden darf.

Wohnen bis zum Nulltarif

Ein Prozent: defekter Briefkasten (AG Mainz, 8 C 98/96)

briefkasten; ap

Defekte Briefkästen "bringen" gerade mal ein Prozent.

(Foto: Foto: AP)

Wohnen bis zum Nulltarif

heizkörper; photodisc

Heizkörper

(Foto: Foto: Photodisc)

25 Prozent: Heizung defekt bei 15 Grad (LG München I, 20 S 3739/84)

Wohnen bis zum Nulltarif

bauarbeiter

Bauarbeiten

(Foto: Foto: dpa)

25 Prozent: Baulärm in der Nachbarschaft (LG Darmstadt, 17 S 284/82)

klempner; dpa

Klempner im Anmarsch

(Foto: Foto: dpa)

Wohnen bis zum Nulltarif

30 Prozent: Einsturzgefahr des Wohnzimmers (AG Bochum, 5 C 668/78)

schneebefall im winter; archiv

Mietfrei: bei Heizungsausfall im Winter

(Foto: Foto: Archiv)

Wohnen bis zum Nulltarif

wasserhahn; ddp

Blei im Wasser: senkt die Miete um zehn Prozent

(Foto: Foto: ddp)

50 Prozent: Küche und Toilette unbenutzbar (LG Berlin, 61 S 359/81)

Wohnen bis zum Nulltarif

16 Urteile: Mäuse machen's zehn Prozent billiger

Mäuse machen's zehn Prozent billiger

(Foto: Foto: AP)

50 Prozent: starke Feuchtigkeitsschäden (AG Leverkusen, 23 C 471/76)

Wohnen bis zum Nulltarif

100 Prozent: Heizungsausfall im Winter (LG Hamburg, 7 O 80/74)

bordell; AP

Ein fünftel weniger Miete ist fällig, wenn im Wohnhaus ein Bordell etabliert ist.

(Foto: Foto: AP)

100 Prozent: Totalausfall der Elektrik (AG Neukölln, 15 C 23/87)

schimmel an den wänden

Schimmel an den Wänden

(Foto: Foto: Archiv)

Wohnen bis zum Nulltarif

Drei Prozent: aufgeraute Badewanne (LG Stuttgart, 13 S 347/86)

Wohnen bis zum Nulltarif

Fünf Prozent: schlechter Fernsehempfang (LG München I, 20 S 22475/87c)

Wohnen bis zum Nulltarif

Zehn Prozent: hohe Bleiwerte im Trinkwasser (AG Hamburg, 44 C 2614/88)

Wohnen bis zum Nulltarif

Zehn Prozent: Mäuse in der Wohnung (AG Bonn, 6 C 277/84)

Wohnen bis zum Nulltarif

15 Prozent: Einrüstung der Fassade (AG Hamburg, 38 C 483/95)

Wohnen bis zum Nulltarif

15 Prozent: Warmwasserboiler defekt (AG München, 232 C 37276/90)

Wohnen bis zum Nulltarif

20 Prozent: Bordell im Haus (LG Berlin, 61 S 518/98)

Wohnen bis zum Nulltarif

20 Prozent: starker Schimmelpilz-Befall (LG Osnabrück, 11 S 277/88)

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