Süddeutsche Zeitung

10. Frage:Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Die zehn wichtigsten Fragen zur Kaution.

Ist die Wohnung nicht ordentlich übergeben worden oder hat der Mieter noch Schulden, kann der Vermieter diese Rückstände von der Kaution abziehen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zugestehen, um Gegenansprüche zu prüfen.

Zahlt der Vermieter die Kaution auch nach einer angemessenen Frist - sechs Monat sind nach Auffassung der Gerichte in der Regel Zeit genug - nicht zurück, sollte der Mieter ihn schriftlich mahnen und ihm zugleich eine konkrete Frist setzen. Zahlt der Vermieter nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht, kann der Mieter Schadenersatz verlangen - zum Beispiel Zinsen, die er für eine Kontoüberziehung zahlen muss.

Reagiert der Vermieter auch 30 Tage nach der Ermahnung noch nicht, hilft nur eins: einen Mahnbescheid schicken. Das Formular gibt es im Amtsgericht oder im Schreibwarenladen. Der Mieter muss seine Forderung und die Verzugszinsen, die eventuell entstanden sind, eintragen. Eine geringe Gebühr wird fällig - den Rest erledigt das Gericht. Der Vermieter bekommt nun eine amtliche Zahlungsaufforderung. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung überhaupt besteht. Passiert wieder zwei Wochen lang nichts, kann der Mieter einen Vollstreckungsantrag stellen und nach zwei weiteren Wochen macht sich dann der Gerichtsvollzieher auf den Weg.

Am 1. Januar 2002 ist das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Bis dahin betrug die regelmäßige Verjährung 30 Jahre. Sie ist ersetzt worden durch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Drei-Jahres-Frist gilt auch Ansprüche auf Zahlung einer Kaution.

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