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Kinderdepot Vergleich im Oktober 2026: So legen Sie für Ihr Kind clever Geld an

Amalia Alibaev
Verfasst von: Amalia Alibaev Ι Aktualisiert am: 5 Oktober 2026
Faktengeprüft
Wer frühzeitig für sein Kind vorsorgen möchte, kommt an einem Kinderdepot kaum vorbei. Über einen langen Anlagehorizont von 15 bis 18 Jahren lässt sich so mit kleinen monatlichen Beträgen ein ansehnliches Startkapital für Ausbildung, Studium oder den ersten eigenen Haushalt aufbauen. Allerdings unterscheidet sich ein Kinderdepot in einigen rechtlichen und steuerlichen Punkten deutlich von einem klassischen Erwachsenendepot. Im Folgenden erklären wir, was dabei zu beachten ist, und zeigen im Anschluss einen aktuellen Kinderdepot Vergleich der besten Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frühstart-Rente steht bevor, ersetzt jedoch kein Kinderdepot: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Der Staat soll ab dem 6. Geburtstag bis zur Volljährigkeit 10 € pro Monat einzahlen, geplanter Start ist der 1. Januar 2027, rückwirkend für 2026. Der Bundestagsbeschluss steht noch aus, und zertifizierte Anbieter gibt es noch nicht. Das Geld bleibt bis zur Rente gebunden; ein reguläres Junior-Depot ist dagegen frei verfügbar, etwa für Ausbildung oder den Führerschein. Wer jetzt startet, nutzt den Zinseszinseffekt schon heute.
  • Steuern und Zustimmung der Eltern entscheiden über den Nutzen: Das Kind hat eigene Freibeträge. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 €, der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 €, sodass Erträge in der Regel steuerfrei bleiben. Das Vermögen gehört rechtlich dem Kind und kann nicht zurückgeholt werden. Bei mehreren Anbietern müssen alle Sorgeberechtigten der Eröffnung zustimmen, was Zeit in Anspruch nehmen kann. Außerdem sollten Eltern auf Lizenz, Einlagensicherung und Kontosicherheit achten

Unsere Empfehlungen

Consorsbank Ι 0,95 € pro Order

S Broker Ι 0,95 € pro Order

Scalable Capital Ι 0,99 € pro Order

Kinderdepot Vergleich: Die besten Anbieter im Oktober 2026
im Überblick

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Was ist ein Kinderdepot?

Ein Kinderdepot, je nach Anbieter auch Junior-Depot genannt, ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes eröffnet wird. Inhaber des Depots und Eigentümer aller darin enthaltenen Wertpapiere ist das Kind. Die Eltern verwalten das Depot als gesetzliche Vertreter, bis das Kind 18 Jahre alt ist.

Technisch unterscheidet sich ein Kinderdepot kaum von einem normalen Depot: Sie können ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen kaufen, Sparpläne einrichten und Einmalbeträge investieren. Zu jedem Kinderdepot gehört in der Regel ein Verrechnungskonto, über das Einzahlungen, Käufe und Ausschüttungen abgewickelt werden. Einige Anbieter schränken das Angebot für Minderjährige ein, etwa bei Derivaten, Hebelprodukten oder Kryptowerten.

Die besten Junior Depots in Deutschland aus unserem Vergleich

Consorsbank

Mit dem Junior-Depot bietet die Consorsbank ein kostenloses Depot für Kinder an, mit dem Eltern frühzeitig Vermögen für ihren Nachwuchs aufbauen können. Ein Vorteil: Da das Depot auf den Namen des Kindes geführt wird, lassen sich dessen steuerliche Freibeträge nutzen. Depot- und Kontoführung sind kostenlos, ein Tagesgeldkonto ist inklusive.

Besonders attraktiv für den langfristigen Vermögensaufbau sind die ETF-Sparpläne: Sie sind dauerhaft gebührenfrei; es fallen lediglich marktübliche Spreads und Zuwendungen an. Sparpläne in Aktien, ETCs, Fonds und Zertifikaten sind dagegen nur in den ersten 12 Monaten nach der Depoteröffnung gebührenfrei. Für Einzelorders gilt fünf Jahre lang eine Ordergebühr von 0,95 Euro für Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen, wenn über Tradegate, Quotrix, Lang & Schwarz oder gettex gehandelt wird

Neukunden erhalten außerdem fünf Monate lang 3,80 % Zinsen pro Jahr auf dem Tagesgeldkonto, für Beträge bis 1 Million Euro.

Consorsbank

Consorsbank 5 / 5
  • Alle ETF-Sparpläne ohne Sparplangebühr
  • 5 Jahre nur 0,95 € Ordergebühren
  • Inkl. Tagesgeldkonto mit 3,80 % Zinsen p. a. bis 1 Mio. Euro für 5 Monate

Scalable Capital

Auch Scalable Capital bietet Kinderkonten an, mit denen Eltern für ihren Nachwuchs sparen und investieren können. Voraussetzung ist, dass zunächst alle Sorgeberechtigten ein eigenes Scalable-Konto eröffnen. Danach lässt sich das Kinderkonto direkt in der App anlegen, die nötigen Dokumente werden einfach hochgeladen. Auch mit alleinigem Sorgerecht ist die Eröffnung möglich.

Eltern können zwischen zwei Varianten wählen: Im Scalable Broker investieren sie selbst; Sparpläne sind ab 1 Euro möglich, und die Ausführung kostet nichts. Alternativ gibt es Scalable Wealth, ein vollständig gemanagtes Portfolio mit automatischer Überwachung und Umschichtung, Sparpläne starten hier ab 20 Euro.

Besonders ist das sogenannte „Scalable Taschengeld“: Im Broker erstattet Scalable die Produktkosten (TER) von Hunderten ETFs von iShares und Xtrackers, indem es sie in die ETFs zurückinvestiert. Bei Wealth entfällt die Verwaltungsgebühr komplett, es bleiben nur die ETF-Kosten ab 0,11 % pro Jahr. Laut Scalable können so im Schnitt bis zur Volljährigkeit 320 Euro zusammenkommen, wobei es sich um eine Beispielrechnung mit einer monatlichen Sparrate von 50 Euro und einer angenommenen Rendite von 7,7 % handelt.

Dazu kommen ein Tagesgeldkonto mit derzeit 2,60 % Zinsen auf unbegrenztes Guthaben und die Möglichkeit, Freunde und Familie als „Sparpaten“ einzuladen. Sie können ohne Mindestbetrag einzahlen oder einen Dauerauftrag einrichten.

Scalable Capital

Scalable Capital 5 / 5
  • Sparpläne schon ab 1 € möglich
  • „Scalable Taschengeld“: Im Broker erstattet Scalable die Produktkosten (TER) von Hunderten ETFs von iShares und Xtrackers
  • Inkl. Tagesgeldkonto mit 2,60 % Zinsen p. a.

Kinderdepot: Wem gehört das Geld und wer entscheidet darüber?

Das Geld im Kinderdepot gehört rechtlich dem Kind ab dem ersten eingezahlten Euro an. Die Eltern üben bis zur Volljährigkeit die sogenannte Vermögenssorge aus (§ 1626 BGB) und vertreten das Kind gegenüber der Bank (§ 1629 BGB). Sie treffen also die Anlageentscheidungen, handeln dabei jedoch nicht im eigenen, sondern im Namen und im Interesse des Kindes.

Wer muss bei der Eröffnung und bei Verfügungen zustimmen?
Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, verlangen die meisten Banken und Broker die Zustimmung beider, bei der Eröffnung und häufig auch bei Auszahlungen, Depotüberträgen oder der Auflösung. Für die laufende Verwaltung, etwa Sparplanänderungen oder einzelne Käufe, genügt bei vielen Anbietern die Freigabe eines Elternteils. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, genügt dessen Unterschrift; die Bank verlangt dann einen Nachweis.

Großeltern, Paten und andere Verwandte können jederzeit auf das Verrechnungskonto des Kindes einzahlen. Sie haben jedoch keinerlei Mitspracherecht bei der Anlage. Wer als Großelternteil selbst über das Geld verfügen möchte, sollte lieber ein eigenes Depot führen und das Vermögen später übertragen.

Dürfen Eltern Geld aus dem Kinderdepot entnehmen?
Nur, wenn die Ausgabe dem Kind zugutekommt und über den normalen Unterhalt hinausgeht, etwa für einen Auslandsaufenthalt, ein Musikinstrument oder Nachhilfe. Für Dinge, die Eltern ohnehin im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht bezahlen müssen, etwa Kleidung, Lebensmittel oder die Klassenfahrt, darf das Kindervermögen nicht herangezogen werden. Ebenso wenig dürfen Eltern das Geld für eigene Zwecke nutzen oder es als Kredit an sich selbst „ausleihen“. Wer das tut, kann sich gegenüber dem Kind schadensersatzpflichtig machen.

Können Eltern eine Einzahlung zurückfordern?
Grundsätzlich nein, denn jede Einzahlung ist eine Schenkung an das Kind. Eine eng begrenzte Ausnahme ist die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB): Gerät der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung in eine Notlage, in der er seinen eigenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann, kann er das Geschenk zurückverlangen. Diesen Anspruch kann auch das Sozialamt im Pflegefall geltend machen. Als Finanzplanungsinstrument taugt diese Regel nicht; Eltern sollten nur Beträge ins Kinderdepot einzahlen, auf die sie dauerhaft verzichten können.

Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?
Das Kinderdepot ist nicht Teil des Zugewinnausgleichs der Eltern, da es dem Kind gehört. Bei gemeinsamem Sorgerecht bleibt die Verwaltung gemeinsam. Kommt es zu einem Streit über die Anlage, kann das Familiengericht die Entscheidung an einen Elternteil übertragen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Kinderdepot?

Der größte Vorteil des Kinderdepots: Das Kind ist eine eigenständige steuerpflichtige Person mit eigenen Freibeträgen. Da Kinder in aller Regel kein eigenes Einkommen haben, können sie 2026 Kapitalerträge von bis zu 13.348 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) und dem Grundfreibetrag (12.348 Euro) zusammen (VLH).

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?
Damit die Bank gar nicht erst Abgeltungsteuer einbehält, brauchen Sie eines von zwei Dokumenten:

  • Freistellungsauftrag: Stellt Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Eltern erteilen ihn direkt bei der Bank, meist online über ein Formular des Anbieters. Er gilt unbefristet bis zum Widerruf und gilt für kleinere Depots und Sparpläne ab der Geburt.
  • NV-Bescheinigung: Stellt 2026 Kapitalerträge bis zu 13.348 Euro pro Jahr steuerfrei. Sie wird beim Finanzamt mit dem Formular „NV 1 A“ beantragt, auch über ELSTER, und gilt bis zu drei Jahre. Sie lohnt sich für größere Depots und gezielte Gewinnmitnahmen.

Voraussetzung für beide ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Sie wird kurz nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post verschickt. Wer sie verlegt hat, kann sie online beim BZSt erneut anfordern.

Wer keine NV-Bescheinigung hat und dennoch mehr als 1.000 Euro Erträge erzielt, verliert das Geld nicht endgültig: Über eine Steuererklärung für das Kind (Anlage KAP mit Günstigerprüfung) lässt sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Das ist aber aufwendiger.

Profi-Tipp: Gewinne vor dem 18. Geburtstag steuerfrei „rollen“
Solange das Kind kein eigenes Einkommen hat, können Eltern mit NV-Bescheinigung aufgelaufene Kursgewinne regelmäßig realisieren und die ETF-Anteile sofort zurückkaufen. Das Depot ist danach genauso investiert wie zuvor, aber der steuerliche Einstandskurs ist höher. Spätere Verkäufe, etwa im Studium oder im ersten Job, wenn die Freibeträge nicht mehr ausreichen, führen zu deutlich geringeren Steuern. Beachten Sie dabei die Transaktionskosten und Kursdifferenzen und behalten Sie die Grenze für die Familienversicherung im Blick.

Vorabpauschale: Steuern auch ohne Verkauf
Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich die sogenannte Vorabpauschale fällig. Sie orientiert sich am Basiszins, der für 2026 bei 3,20 Prozent liegt (etf.capital). Bei einem Aktien-ETF mit einem Wert von 10.000 Euro zum Jahresbeginn ergibt sich eine steuerpflichtige Vorabpauschale von rund 157 Euro. Im Kinderdepot ist das in der Regel durch den Freistellungsauftrag gedeckt; die Bank zieht dann nichts ab. Wichtig ist nur, dass auf dem Verrechnungskonto Guthaben vorhanden ist, falls doch Steuern anfallen.

Wann wird das Kinderdepot steuerlich den Eltern zugerechnet?
Das Finanzamt erkennt die Erträge nur dann als Einkünfte des Kindes an, wenn das Vermögen dem Kind tatsächlich und endgültig übertragen wurde. Behandeln Eltern das Depot wie ihr eigenes, entnehmen also für eigene Zwecke oder schieben Geld zwischen eigenen Konten und dem Kinderdepot hin und her, kann das Finanzamt die Erträge den Eltern zurechnen. Dann entfällt der Steuervorteil rückwirkend.

Frühstart-Rente: Was die geplante staatliche Förderung für Kinderdepots bedeutet

Mit der Frühstart-Rente will die Bundesregierung den Vermögensaufbau von Kindern erstmals direkt fördern. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis zur Verabschiedung kann sich an den Details noch etwas ändern.

Die geplanten Eckpunkte:

  • Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem sechsten bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat ein, insgesamt bis zu 1.440 Euro.
  • Das Geld fließt in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
  • Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.
  • Eltern können privat aufstocken; der Regierungsentwurf sieht dafür eine Obergrenze von 6.840 Euro pro Jahr vor.
  • Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, sollen nach aktuellem Stand keine Förderung erhalten.

Der wichtigste Unterschied: Das Geld aus der Frühstart-Rente ist für die Altersvorsorge gedacht. Es steht nach den Plänen nicht für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung zur Verfügung, sondern grundsätzlich erst im Rentenalter.

Welche Anlagestrategie eignet sich für ein Kinderdepot?

Für die meisten Kinderdepots ist ein monatlicher Sparplan auf einen breit gestreuten, kostengünstigen Aktien-ETF die sinnvollste Basis. Der lange Anlagehorizont von oft 15 bis 18 Jahren gleicht zwischenzeitliche Kursrückgänge in der Regel aus und lässt den Zinseszinseffekt voll wirken.

Was ein Sparplan bis zum 18. Geburtstag bringen kann
Die folgende Tabelle zeigt das mögliche Endvermögen bei einem Sparplan ab Geburt über 18 Jahre. Die Renditen sind beispielhaft: 2 Prozent entsprechen etwa einer sicheren Zinsanlage, 6 Prozent liegen im Rahmen der langfristigen Durchschnittsrendite eines weltweiten Aktien-ETFs.

Monatliche SparrateEingezahlt2 % Rendite4 % Rendite6 % Rendite
25 €5.400ca. 6.500 €ca. 7.900 €ca. 9.700 €
50 €10.800 €ca. 13.000 €ca. a. 15.800 €ca. 19.400 €
100 €21.600 €ca. 26.000 €ca. 31.600 €ca. 38.700 €
150 €32.400 €ca. 39.000 €ca. 47.300 €ca. 58.100 €

Bewährte Bausteine

  • Welt-ETF als Kern: Ein ETF auf den MSCI World, den MSCI ACWI oder den FTSE All-World streut das Geld auf Tausende von Unternehmen in vielen Ländern. Achten Sie auf eine niedrige jährliche Gesamtkostenquote (TER), oft 0,1 bis 0,25 Prozent.
  • Thesaurierend oder ausschüttend: Thesaurierende ETFs reinvestieren Erträge automatisch und sind im Kinderdepot meist die bequemere Wahl. Ausschüttende ETFs können sinnvoll sein, um die Freibeträge des Kindes jährlich gezielt auszuschöpfen.
  • Einmalzahlungen bündeln: Geldgeschenke zu Geburtstagen, Weihnachten oder zur Taufe lassen sich zusätzlich zum Sparplan in denselben ETF investieren.
  • Keine Einzelwetten: Einzelaktien, Branchen-ETFs oder Kryptowerte erhöhen das Risiko deutlich und eignen sich höchstens als kleine Beimischung.

Kinderdepot-Vergleich: Auf diese Kosten und Kriterien kommt es an

Kosten sind bei einem Kinderdepot der wichtigste Hebel, den Eltern selbst in der Hand haben. Ein Unterschied von 1 Prozentpunkt an den laufenden Kosten pro Jahr kann über 18 Jahre hinweg mehrere tausend Euro ausmachen. Viele Neo-Broker und Direktbanken bieten Kinderdepots inzwischen ohne Depotgebühr an, bei Filialbanken fallen dagegen oft noch jährliche Gebühren und höhere Ordergebühren an.

Die wichtigsten Vergleichskriterien

  • Depotführung: Idealerweise 0 € pro Jahr, auch ohne Mindestaktivität.
  • Sparplangebühr: Kostenlose ETF-Sparpläne, keine prozentuale Ausführungsgebühr.
  • Mindestsparrate: Ab 1 bis 25 € pro Monat, damit auch kleine Beträge möglich sind.
  • Sparplanauswahl: Große Auswahl an Welt-ETFs verschiedener Anbieter.
  • Ordergebühren: Niedrige Kosten für Einmalkäufe von Geldgeschenken.
  • Verrechnungskonto: Kostenlos, im Idealfall mit Zinsen auf Guthaben.
  • Eröffnung: Online per Video- oder eID-Ident, ohne Papierformulare.
  • Freigaben: Ein Elternteil darf Sparpläne allein verwalten.
  • Zugang für Großeltern: Einfache Einzahlung per Überweisung oder Dauerauftrag.
  • Übergang mit 18: Automatische Umwandlung in ein reguläres Depot ohne Wertpapierübertrag.
  • Einlagensicherung: Verrechnungskonto bei einer deutschen oder EU-Bank mit gesetzlicher Einlagensicherung.


Wer sich nicht selbst um die Auswahl der ETFs kümmern möchte, kann auf Kinderdepots von Robo-Advisors oder digitalen Vermögensverwaltern zurückgreifen. Sie legen das Geld automatisch entsprechend der gewählten Risikostufe an und reduzieren das Risiko auf Wunsch zum Ende der Laufzeit. Dafür fällt meist eine Servicegebühr von etwa 0,4 bis 0,8 Prozent pro Jahr an, über 18 Jahre hinweg ein spürbarer Unterschied zum selbst verwalteten ETF-Sparplan.

Kinderdepot eröffnen: Schritt für Schritt

Bei den meisten Online-Anbietern lässt sich ein Kinderdepot in 15 bis 30 Minuten beantragen. In der Regel ist Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil bereits Kunde ist oder parallel ein eigenes Konto eröffnet.

  1. Anbieter vergleichen: Prüfen Sie Depotgebühren, Sparplankosten und die ETF-Auswahl mithilfe unseres Kinderdepot-Vergleichs.
  2. Unterlagen bereitlegen: Halten Sie die unten genannten Dokumente digital oder in Papierform bereit.
  3. Online-Antrag ausfüllen: Sie geben die Daten des Kindes und beider sorgeberechtigten Elternteile ein, einschließlich der Steuer-ID des Kindes.
  4. Identität bestätigen: Beide Elternteile legitimieren sich per Video-Ident, eID-Funktion des Personalausweises oder Postident.
  5. Freistellungsauftrag stellen: Richten Sie direkt bei Eröffnung einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro für das Kind ein; die NV-Bescheinigung kann später folgen.
  6. Sparplan einrichten: Wählen Sie einen ETF, die Sparrate und den Ausführungstag aus; Großeltern und Paten erhalten die IBAN des Verrechnungskontos.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • Gültige Ausweisdokumente beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
  • Nachweis des Sorgerechts, wenn es sich nicht aus der Geburtsurkunde ergibt, etwa bei Alleinsorge (Negativbescheinigung des Jugendamts oder Gerichtsbeschluss)
  • Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen, meist ein Konto des Kindes oder eines Elternteils
  • Bei Bedarf die Zustimmung beider Elternteile per Unterschrift oder digitaler Freigabe
  • Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide mitwirken. Lehnt ein Elternteil die Eröffnung ab, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung auf den anderen Elternteil übertragen.

Was passiert mit dem Kinderdepot am 18. Geburtstag?

Mit der Volljährigkeit enden die Vertretungsrechte der Eltern automatisch. Ab diesem Tag entscheidet das Kind allein über sein Depot, Verkäufe, Auszahlungen und die weitere Anlage. Eltern haben dann keinen Zugriff mehr, auch nicht, wenn sie den Großteil des Geldes eingezahlt haben.

So läuft die Umstellung ab
Die meisten Anbieter wandeln das Kinderdepot automatisch in ein reguläres Depot um. Einige verlangen zuvor eine eigene Legitimation des jungen Erwachsenen per Video-Ident oder eID sowie die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen. Erfolgt das nicht, kann das Depot vorübergehend gesperrt werden. Prüfen Sie rechtzeitig, wie Ihr Anbieter den Übergang regelt, und bereiten Sie Ihr Kind darauf vor.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung prüfen
Beginnt das Kind eine Ausbildung oder hat es einen gut bezahlten Nebenjob, kann das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetrag hinaussteigen. Die NV-Bescheinigung muss anschließend zurückgegeben werden. Der Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bleibt bestehen. Gewinne sollten idealerweise zuvor steuerfrei realisiert werden.

Das Kind auf die Verantwortung vorbereiten
Die größte Sorge vieler Eltern ist, dass das Geld mit 18 Jahren für ein Auto oder eine Reise ausgegeben wird. Rechtlich lässt sich das nicht verhindern. Was hilft, ist frühe Einbindung:

  • Ab etwa zwölf Jahren gemeinsam die Depotentwicklung anschauen und erklären, wie ETFs und Zinseszins funktionieren.
  • Ab 14 bis 16 Jahren das Kind an Entscheidungen beteiligen, etwa bei der Wahl eines zusätzlichen ETFs.
  • Vor dem 18. Geburtstag gemeinsam Ziele festlegen: Wofür soll das Geld verwendet werden, was bleibt langfristig angelegt?

Eine vertragliche Bindung über den 18. Geburtstag hinaus ist nur durch Gestaltungen außerhalb des klassischen Kinderdepots möglich, etwa durch Schenkungen unter Auflage oder Treuhandlösungen. Diese sind rechtlich anspruchsvoll und sollten notariell oder anwaltlich begleitet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Kinderdepot Vergleich