Wohnen - Berlin:Kommission zu Enteignungen legt Bericht in einem Monat vor

Wohnen - Berlin: Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur Enteignung von Wohnungskonzernen will ihren mit Spannung erwarteten Abschlussbericht in rund einem Monat vorlegen. Die Veröffentlichung und Vorstellung sei für Ende Juni oder Anfang Juli geplant, teilte die Geschäftsstelle des Gremiums am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das genaue Datum stehe noch nicht fest. "Zur Finalisierung des Abschlussberichtes finden im Juni noch Sitzungen statt, teilweise in Präsenz und teilweise in anderer Form", hieß es ergänzend.

Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.

Als Konsequenz aus dem Votum hatte der damalige rot-grün-rote Senat eine Kommission aus Experten eingesetzt: Sie berät seit April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber, ob und gegebenenfalls wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Auf Basis der endgültigen Ergebnisse des Gremiums will der inzwischen schwarz-rote Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden.

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU und SPD, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu beschließen, sollte die Expertenkommission eine "verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung" abgeben. In dem Gesetz sollen dann Kriterien definiert werden für eine Enteignung von Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge, etwa Wasser, Energie und Wohnen, sowie für eine angemessene Entschädigung. Das Gesetz, so der Plan, soll erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, um es zuvor vom Verfassungsgericht überprüfen zu können.

© dpa-infocom, dpa:230531-99-893720/2

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