Schwimmen:Arbeitsgericht vertagt Entscheidung im Fall Buschkow

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Klagt gegen seine Entlassung: Lutz Buschkow, ehemaliger Wassersprung-Bundestrainer, steht im Arbeitsgericht. Foto: Sebastian Willnow/dpa (Foto: dpa)

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Halle/Saale (dpa) - Das Arbeitsgericht Halle (Saale) hat die Entscheidung im Fall des fristlos gekündigten Wassersprung-Bundestrainers Lutz Buschkow vertagt.

Die Vorsitzende Richterin Gabriele Firzlaff urteilte noch nicht darüber, ob die vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) im vergangenen Oktober im Zuge eines Missbrauchsfalls ausgesprochene Entlassung rechtens war oder nicht. Grund für die Verschiebung waren neben der komplexen Sachlage auch am Verhandlungstag neu vorgelegte Dokumente.

Nach Durchsicht des Protokolls der Verhandlung und Beratung mit den Ehrenamtlichen Richtern soll nun eine Entscheidung verkündet werden.

In einer Dokumentation der ARD unter dem Titel "Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport" hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Jan Hempel im August vergangenen Jahres erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf der heute 51 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

Die Streitparteien suchen weiter das Gespräch

Laut Hempel soll Buschkow damals von der Bundestrainerin Ulla Klinger über die Vorfälle informiert worden sein. "Das kann ich nicht bestätigen", hatte Buschkow im August gesagt. Er war 1997 Bundestrainer Nachwuchs und Sichtung am Bundesstützpunkt in Berlin. "Ich habe für mich noch mal nachgeforscht und was ich sagen kann ist, dass wir als DSV-Trainer bei den Deutschen Meisterschaften 1997 in Berlin in einem offiziellen Gespräch von Ulla Klinger informiert wurden, dass aufgrund von persönlichen Differenzen mit sofortiger Wirkung Frank Taubert Jan Hempel trainieren wird", sagte Buschkow.

Das bekräftigte Buschkow in der Verhandlung und verwies darauf, an einer Sitzung nicht teilgenommen zu haben, in der 2001 Langer in einer Schweigeminute gedacht wurde. Die Richterin warb bei beiden Parteien um einen Vergleich, um aufwendige Zeugenbefragungen zu umgehen. Ein DSV-Angebot dazu lehnte Buschkow zunächst ab. Die Streitparteien wollen aber weiter das Gespräch suchen.

© dpa-infocom, dpa:230504-99-561324/3

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