Computer:Microsoft-Deal mit Activision Blizzard wohl möglich

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Microsoft und Activision Blizzard planen den bisher größten Deal in der Spielebranche. Foto: Jae C. Hong/AP/dpa (Foto: dpa)

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London (dpa) - Die britischen Wettbewerbshüter haben nun weniger Bedenken gegen die geplante Mega-Übernahme der Videospiele-Firma Activision Blizzard durch Microsoft. Die Aufsichtsbehörde CMA geht in einer Kehrtwende nicht mehr davon aus, dass Microsoft mit Profit Spiele von Activision Blizzard nur für die eigene Xbox-Konsole anbieten könnte. Man prüfe aber weiterhin mögliche Folgen des 69 Milliarden Dollar schweren Deals für den Cloud-Spielemarkt.

Von den Konkurrenten warnt vor vor allem Sony vor Nachteilen für sein Geschäft mit der Playstation-Konsole. Die CMA schrieb heute, sie habe ihre Einschätzung von Februar zu den geschäftlichen Aussichten einer Xbox-Exklusivität von Spielen wie "Call of Duty" nach der Auswertung neuer Daten revidiert. In der Zwischenzeit hatte Microsoft die Berechnungen der Behörde kritisiert.

Kaum Vorbehalte

"Die aktualisierte Analyse ergab, dass es für Microsoft geschäftlich nicht vorteilhaft wäre, Call of Duty nach dem Deal exklusiv für die Xbox anzubieten", räumte die CMA nun ein. "Vielmehr wird Microsoft einen Anreiz haben, das Spiel weiterhin auf der Playstation verfügbar zu machen." Der Software-Konzern hatte bereits im Februar vereinbart, dass "Call of Duty" beim Game-Streamingdienst Geforce Now sowie auf Nintendos Spielekonsole Switch bleiben wird.

Die CMA will ihre Entscheidung in dem Fall weiterhin am 26. April vorlegen. Für die Übernahme gibt es bereits eine Hürde in den USA mit einer Klage der Aufsichtsbehörde FTC. Auch sie hatte in ihrer Klage im Dezember argumentiert, der Zukauf werde Microsoft zu viel Marktmacht verschaffen und dem Wettbewerb im Geschäft rund um Spielekonsolen schaden.

Microsoft und Activision Blizzard hatten den bisher größten Deal in der Spielebranche im Januar 2022 bekanntgegeben. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission leiteten eine vertiefte Prüfung der Übernahme ein.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-76482/2

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