Prozesse - Düsseldorf:Raubgrabungsverdacht: NRW verbietet Ausfuhr von Artefakten

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Kultur- und Wissenschaftsministerium hat eine Ausfuhrgenehmigung für altägyptische Artefakte im Millionenwert wegen Raubgrabungsverdacht abgelehnt. Die Antragsteller hätten gegen das Ausfuhrverbot geklagt, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Die Objekte sollten im Ausland verkauft werden.

Es handele sich um einen Stab, eine Perlenhalskette, ein Ritualgefäß für Wasserspenden und Brustschmuck in Form einer goldenen Plakette. Die Gegenstände hätten einen Wert von insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro und seien von Mai 2019 bis April 2020 Teil der Ausstellung "Pharaonengold" im Unesco-Weltkulturerbe Völklinger Hütte (Saarland) gewesen, so das Gericht.

Das NRW-Ministerium habe den Ausfuhrantrag mit der Begründung abgelehnt, es bestünden erhebliche Zweifel, dass die Kläger Eigentümer der Artefakte seien. Es bestehe der Verdacht, dass sie aus Raubgrabungen stammten. Der Prozess ist noch nicht terminiert.

In drei weiteren Verfahren wendet sich der Kläger nach Angaben des Gerichts jeweils gegen die Sicherstellung von mehreren altägyptischen Artefakten durch das NRW-Ministerium. Dabei handele es sich um ein Sarkophag-Paneel, eine Brosche und eine Sargmaske, die der Kläger im Jahr 2020 in den USA ersteigert und nach Deutschland eingeführt habe. Streitpunkt ist in diesem Fall die Auslegung des 2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetzes. Die Frage sei, ob die Artefakte nationales Kulturgut Ägyptens seien und ob sie unter Verstoß gegen ägyptisches Recht aus dem Land gebracht wurden.

© dpa-infocom, dpa:230322-99-47749/3

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