Immobilien:Oft darf kompostierbares Plastik nicht in den Biomüll

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Wer Kapsel-Kaffee trinkt, produziert viel Müll. Kompostierbare Kaffeekapseln sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Lösung. Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Stuttgart (dpa/tmn) - Es ist so eine Sache mit den kompostierbaren Mülltüten, Feuchttüchern, Kaffeekapseln, Einweggeschirr und Backpapier. Auch wenn sie theoretisch biologisch abbaubar sind: In den Biomüll dürfen sie vielerorts nicht.

Das hat eine Auswertung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergeben. Dafür wurde bei den Entsorgern im Bundesland nachgefragt, ob sie diese als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbenen Produkte verwerten können. Darunter außer den schon genannten auch Kaffeepads, Kaugummis, Verpackungen und Windeln.

Die Antwort in den meisten Fällen: Die Verwertung ist nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Aussagen, die auf Entsorger in ganz Deutschland übertragbar sein dürften.

Zu kurze Liegezeit in Kompostieranlagen

Der Grund: Zwar zersetzen sich manche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen zu CO2 und Wasser, so die Verbraucherzentrale. Das dauert aber länger, als der Bioabfall in der Regel in industriellen Kompostieranlagen liegt. Außerdem könnten auch nach längerer Liegezeit kleine Plastikteile zurückbleiben. Das Fazit der Verbraucherschützer: Wertvoller Humus entstehe so nicht.

"Kunststoffe haben im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht", so Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale. Ihrer Ansicht nach täuschten Anbieter die Verbraucher und Verbraucherinnen mit Werbeaussagen wie "kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" sogar.

Produkte tragen Siegel mit unklaren Vergabekriterien

Ebenfalls einen falschen Eindruck könnten Siegel erzeugen, die 18 der 46 von der Verbraucherzentrale untersuchten Produkte tragen und suggerieren, dass die beworbenen Kunststoffe über den Biomüll oder den Kompost entsorgt werden können.

Das Problem: Es sind laut der Verbraucherzentale private Siegel. Auf welchen Grundlagen sie beruhen und was die Siegelgeber unter Kompostierbarkeit verstehen, sei für Kaufinteressierte nicht erkennbar und nicht nachprüfbar. "Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche Kriterien Produkte erfüllen müssen, damit sie als kompostierbar gelten", so Verbraucherschützerin Holste. "Die Siegel sind daher nichts weiter als zusätzliche Werbung."

Das können Verbraucher alternativ tun

In vielen Fällen können diese Kunststoff-Produkte durch mehrfach nutzbare Alternativen ersetzt werden: Statt Backpapier kann man Backmatten aus Silikon verwenden, statt Feuchttüchern Waschlappen. Und statt Einweggeschirr das, was wir schon in den Schränken haben, Alternativen aus Polypropylen (PP), Glas oder Edelstahl sowie Bagasse- und Papierbehälter.

© dpa-infocom, dpa:230216-99-619904/2

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