Tourismus:Bei Urlaub mit Haustier frühzeitig Regeln checken

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Wer mit seinem tierischen Liebling ins EU-Ausland reist, muss einen EU-Heimtierausweis mitführen. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Kehl (dpa/tmn) - Kein Urlaub ohne Ausweis: Wer mit seinem Hund oder seiner Katze innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordirland verreist, braucht einen EU-Heimtierausweis. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin. Im Ausweis muss unter anderem eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein, außerdem die Mikrochip- oder Tätowierungsnummer des Tieres.

Darüber hinaus kann es aber sein, dass in einem Land noch weitere Vorschriften gelten. So variieren zum Beispiel je nach EU-Mitgliedstaat die als gefährlich eingestuften Hunderassen, die nicht mitgenommen werden dürfen. Manche Länder haben außerdem verschärfte Anforderungen bezüglich einer Bandwurmbehandlung.

Keine Impfung? Das könnte Rücktransport bedeuten

Rechtzeitige Planung erspart viel Ärger: Informationen zum jeweiligen Reiseland gibt es bei der zuständigen Botschaft. Denn wenn nicht die nötigen Fristen eingehalten werden, drohen Konsequenzen. Mit fehlendem Impfschutz kann ein Hund zum Beispiel auf Kosten des Tierhalters zurücktransportiert werden, oder er muss vor Ort kostenpflichtig geimpft werden und kommt in Quarantäne.

Wer fliegen möchte, sollte sich vor der Buchung außerdem bei der Airline nach deren Vorschriften erkundigen. Und auch in Bus und Bahn gelten im Reiseland manchmal besondere Regeln, beispielsweise können eine Transportbox oder ein Maulkorb vorgeschrieben sein.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-423500/3

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