Berliner Abgeordnetenhaus:AfD: Entscheidung nach Wiederholungswahl ist unglücklich

Kristin Brinker, Spitzenkandidatin der AfD für die Abgeordnetenhauswahl, spricht in Berlin. (Foto: Joerg Carstensen/dpa/Archivbild)

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner AfD hat die Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert, sich noch nicht abschließend zur kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl zu äußern. Es sei unglücklich, dass die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fallen solle, sagte die Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker am Dienstag. „Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt.“ Es stehe zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern habe.

Die Berliner AfD war nach den zahlreichen Pannen bei der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 vor den Landesverfassungsgerichtshof gezogen. Im November erklärte das Gericht die Wahl für ungültig. Dagegen wandten sich mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, an das Bundesverfassungsgericht.

Es lehnte im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der für den 12. Februar geplanten Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, wie schon das Urteil des Landesverfassungsgerichts, die AfD in ihrer Rechtsauffassung und zeigt, dass unsere Klage, die zu der Wahlwiederholung geführt hat, richtig war“, sagte Brinker.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-422267/2

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