Prozesse - Leipzig:Teilerfolg im Kampf gegen Verkleinerung von Schutzgebiet

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Rosenheim/Leipzig (dpa/lby) - Im Streit um die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Rosenheim hat der Bund Naturschutz in Bayern (BN) einen weiteren Teilerfolg errungen. Der Normenkontrollantrag des BN gegen die "Inntal-Süd"-Verordnung des Landkreises sei zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht hob damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach München.

Der Landkreis hatte mit seiner "Inntal Süd"-Verordnung ein gut 4000 Hektar großes Gebiet unter Schutz gestellt, das damit rund 650 Hektar kleiner ist als zuvor. Dagegen geht Bund Naturschutz (BN) seit fast zehn Jahren vor. Seitdem beschäftigt der Streit die Gerichte.

"Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz", kommentierte der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner die Entscheidung. "Damit ist ein entscheidender doppelter rechtlicher Durchbruch erreicht worden." Denn: "Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass Umweltverbände sich auf die Alpenkonvention berufen können. In der Alpenkonvention ist festgelegt, dass Schutzgebiete nicht verkleinert werden dürfen."

Der BN-Landesvorsitzende Richard Merger sagte: "Hoffentlich erkennen die Behörden und die Politik, dass sie spätestens jetzt die in der Alpenkonvention nieder gelegten Schutzvorschriften ernst nehmen müssen. Die Erhaltung der Alpen in Zeiten des Klimawandels ist schließlich enorm wichtig."

Die Naturschützer hatten bereits 2014 gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage nicht zugelassen, der BN legte Revision ein. Zunächst wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch das Bundesverwaltungsgericht angerufen, das nun entschieden hat.

© dpa-infocom, dpa:230127-99-383454/2

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