Landtag:Krankenhaus-Reform: MV macht eigene Interessen geltend

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Ein Leuchtkasten mit einem roten Kreuz hängt vor der Notaufnahme eines Krankenhauses. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Die in betroffenen Regionen von Protesten begleiteten Schließungen von Kinderkliniken und Geburtenstationen gelten als Symptom für eine verfehlte Krankenhaus-Finanzierung. Die soll nun geändert werden. Für diese Reform macht MV seine besonderen Bedingungen geltend.

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Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Pläne des Bundes für eine umfassende Krankenhausreform, will dabei aber die besonderen Bedingungen ländlicher Räume gewahrt sehen. „Wir wollen sicherstellen, dass die Interessen dünn besiedelter Länder Berücksichtigung finden“, kündigte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Donnerstag im Landtag in Schwerin für die bevorstehenden Bund-Länder-Gespräche an. Unter anderem die seit Jahren existierenden Finanzierungsprobleme in der Kinder- und Jugendmedizin machten den Reformbedarf deutlich.

Weil die pauschale Vergütung bei geringen Fallzahlen nicht ausreichte, hatten Kliniken im Land ihre Kinder-Abteilungen geschlossen, zuletzt in Bergen auf Rügen. Der Bund plane nun, die Finanzierung umzustellen und auch Vorhaltekosten zu vergüten. Das sei wichtig. Die Versorgungsstruktur in der Fläche werde unabhängiger von Fallzahlentwicklungen und kritische Versorgungsbereiche würden wirtschaftlich stabilisiert.

Das Land komme aber auch angesichts weiterer Herausforderungen wie steigender Energiekosten und Fachkräftemangels nicht um eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft umhin. „Doch muss es unser Ziel sein, alle 37 Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Wir brauchen jeden Standort“, betonte Drese. Früheren Angaben zufolge sollen die Wege zu einer Klinik nicht länger als 30 Kilometer sein. Im Interesse einer wohnortnahen Versorgung sollen die Kooperation stationärer und ambulanter Einrichtungen vertieft und die Nutzung der Telemedizin ausgebaut werden.

Redner aller Fraktionen begrüßten die Reformbemühungen, da die bisherigen leistungs- und mengenorientierten Fallpauschalen vielfach zu Fehlanreizen geführt hätten. „Die ökonomische Bewertung stand leider oftmals über der medizinischen Indikation“, konstatierte der AfD-Abgeordnete Thore Stein. Das hatte zuvor auch Drese beklagt. Kritik übte Stein insbesondere an den Einschnitten bei der stationären Versorgung junger Patienten und der Geburtsmedizin. Nur noch 16 der 37 Kliniken verfügten über eine Geburtsstation.

Grünen-Fraktionschef Harald Terpe äußerte die Vermutung, dass die bevorstehende Reform für das Land mit gravierenden Veränderungen verbunden sein werde. „Es sind Entscheidungen erforderlich, da wird uns noch ganz schwindelig“, sagte Terpe. Die Landesregierung forderte er auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Investitionen der Kliniken sicherzustellen.

Nach Angaben der SPD-Abgeordneten Christine Klingohr sind dafür im Landesetat für 2023 rund 16 Millionen Euro eingeplant. Doch sehe sie den Bund in der Pflicht, mit Zuschüssen etwa die energetische Sanierung der Kliniken zu unterstützen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und Linke fasste der Landtag einen Beschluss, der als Ergebnis der Reformen eine „qualitativ hochwertige, in der Fläche erreichbare und nachhaltig finanzierbare Versorgung“ fordert. „Eine reformierte Krankenhausfinanzierung sollte effektiv den ökonomischen Druck auf medizinische Behandlungen verringern und die Finanzierung des dringend notwendigen Fachpersonals ermöglichen, indem Vorhaltekosten durch entsprechende Pauschalen stärker berücksichtigt werden“, heißt es darin. Die CDU sprach von einem Rückenwind-Antrag für die Regierung und enthielt sich wie Grüne und FDP in der Abstimmung. Die AfD stimmte gegen den Antrag.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-355510/4

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