Abgeordnetenhaus - Berlin:CDU: Folgen einer Wiederholungswahl für Bezirke regeln

Abgeordnetenhaus - Berlin: Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in eine Urne. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in eine Urne. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner CDU-Fraktion schlägt vor, mit einem Gesetz zu regeln, dass Bezirksstadträte und -bürgermeister im Fall einer Wiederholungswahl nicht einfach im Amt bleiben dürfen. Einen entsprechenden Antrag an das Abgeordnetenhaus hat die Fraktion bereits eingereicht. "Es ist unvorstellbar, dass nach der Wiederholungswahl in den Bezirken alles beim Alten bleibt. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass neue Mehrheiten sich auch in der Zusammensetzung der Bezirksämter spiegeln", erläuterte CDU-Generalsekretär Stefan Evers am Mittwoch.

Bisher sei im Berliner Landesrecht nicht geregelt, welche Auswirkungen eine Wiederholungswahl im Fall der Bezirksparlamente für die Zusammensetzung des von der Bezirksverordnetenversammlung gewählten Bezirksamts hat, heißt es in der Begründung des CDU-Gesetzentwurfs.

Und dadurch entsteht aus Sicht der Christdemokraten Handlungsbedarf: Denn wenn sich durch eine Wiederholungswahl die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus änderten, könne über ein Misstrauensvotum ein neuer Regierender Bürgermeister oder eine neue Regierende Bürgermeisterin gewählt werden, was eine entsprechende Umbildung des gesamten Senats zur Folge habe. "Vergleichbare Mechanismen fehlen jedoch, wenn eine Wiederholungswahl die Mehrheitsverhältnisse in einer Bezirksverordnetenversammlung ändert", heißt es im Gesetzentwurf.

Genau dagegen richtet sich der Vorstoß der CDU: "Die Bezirksbürgermeister und -stadträte sind neu zu wählen, nicht wiedergewählte Mitglieder des Bezirksamtes werden von ihren Aufgaben entbunden", forderte Evers. "Es ist bemerkenswert, dass die Koalition noch keinen eigenen Lösungsvorschlag zu diesem Thema gemacht hat." Die CDU-Fraktion lade alle demokratischen Parteien ein, dieses Problem im Konsens zu lösen. "Es wird doch wohl niemand ernsthaft erklären wollen, dass ihm der Wählerwille in den Bezirken egal ist."

Die Berliner FDP-Fraktion forderte bereits Mitte Dezember, alle 60 Bezirksstadträte und die zwölf Bezirksbürgermeister sollten sich öffentlich verpflichten, nach der Wiederholungswahl zurückzutreten.

Am 12. Februar wird sowohl die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus als auch die zu den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt. Notwendig wurde das durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichts von Mitte November.

Die Richter hatten die Wahlen vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und "schwerer systemischer Mängel" für ungültig erklärt. Unabhängig vom Ergebnis der Wiederholungswahl in den Bezirken dürfen die Bürgermeister und Stadträte nach geltender Rechtslage im Amt bleiben. Sie werden von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt und sind Beamte auf Zeit.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-351658/3

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