Prozesse - Frankfurt am Main:Kinderpornografische Plattform: Revisionsantrag gegen Urteil

Deutschland
Die Angeklagten im Prozess um die Darknet-Plattform "Boystown" sitzen im Saal des Landgerichts Frankfurt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa) - Im Fall der kinderpornografischen Plattform "Boystown" im Darknet hat ein Verteidiger einen Revisionsantrag gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts angekündigt. Dabei gehe es vor allem um die für seinen Mandanten verhängte Sicherungsverwahrung, sagte Anwalt Matthias Cramer aus Paderborn am Donnerstagabend. Er sehe die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt an. Zuvor hatte Radio Hochstift aus Paderborn über den Revisionsantrag berichtet.

Der Mandant des Anwalts, ein 42-Jähriger aus Paderborn, war gemeinsam mit drei weiteren Männern am Dienstag verurteilt worden. Sie haben demnach die Plattform mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben. Enthalten waren Aufnahmen von teilweise schwerster sexueller Gewalt an Kindern.

Der 42-Jährige aus Paderborn wurde zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde Sicherungsverwahrung verhängt, was bedeutet, dass er auch nach Verbüßen der eigentlichen Strafhaft erst einmal nicht wieder freikommen soll. Letzteres gilt auch für einen 49 Jahre alten Mann aus Bayern, der eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren bekam. Beide Männer wurden wegen des Betreibens der Plattform und wegen schwerer sexueller Gewalt gegen Kinder verurteilt.

Ein 60-Jähriger, der in Paraguay festgenommen worden war, muss wegen des Betreibens der Plattform acht Jahre ins Gefängnis. Gegen einen 66-Jährigen aus Hamburg verhängten die Richter aus demselben Grund eine Strafe von sieben Jahren. Die Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-839034/5

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