Arbeit:Das gilt für Arztbesuche in der Arbeitszeit

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Wer während der Arbeitszeit zu einer ärztlichen Untersuchung muss, muss in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Köln/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Fast schon vorwurfsvoll hängt das Zahnarztpunkteheft an der großen Pinnwand mit den To-dos der nächsten Tage. Die Vorsorgeuntersuchung wäre dringend fällig, doch der Terminkalender lässt einfach keine Lücke zu. Es sei denn, man nutzt die Pause zwischen den zwei Telefonmeetings.

Aber dürfen Beschäftigte überhaupt während der Arbeitszeit zum Arzttermin? Müssen sie ihren Arbeitgeber informieren? Und bekommen sie trotzdem Geld? Rechtsexperten klären auf, welche Regeln zu beachten sind.

Muss ich meinen Arbeitgeber über Arztbesuche informieren?

Ja. Und zwar so schnell wie möglich. "Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren und sich darauf einzustellen. Sobald ich weiß, dass ich zum Arzt oder in die Reha gehe, muss ich den Arbeitgeber informieren", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Die Meldepflicht gelte immer unverzüglich, sofern man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheint, sagt Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). "Man darf nicht erst abwarten, bis man beim Arzt war und der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt." Das gelte übrigens auch für Arbeitslose gegenüber dem Jobcenter.

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf zum Arzt oder zur Ärztin - jederzeit. Zwar sei der Besuch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, aber "das Gesetz regelt, dass bei Arztbesuchen, die nicht lange dauern, trotzdem die Vergütungspflicht fortbesteht", so Menssen.

Anders sieht es bei Vorsorgeterminen aus. Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, gilt: "Wenn ich nicht krank - im Sinne von arbeitsunfähig - bin, muss ich die Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit legen. Es sei denn, der Arzt bietet solche Termine nicht an", sagt Nathalie Oberthür. Was geht und was nicht, ist dabei eine Einzelfallentscheidung. Die Arbeitszeiten spielen dabei genauso eine Rolle wie die Flexibilität der Arztpraxis.

Gibt es keine Möglichkeit, den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen, "muss der Arbeitgeber medizinische, zeitliche oder terminliche Notwendigkeiten akzeptieren", so Menssen. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Untersuchung zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden muss oder die Arztpraxis außerhalb der Arbeitszeit keine Sprechstunden anbietet.

Wann brauche ich eine Krankschreibung?

Hier lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag. Das Gesetz schreibt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach drei Tagen vor. "Laut Arbeitsvertrag oder auf besondere Anordnung des Arbeitgebers kann aber auch schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangt werden", sagt Tjark Menssen.

Übrigens: Seit Juli 2022 reichen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Falle der gesetzlichen Krankenversicherungen elektronisch an die Krankenkasse beziehungsweise den Arbeitgeber weiter. Eine zusätzliche Pflicht des Beschäftigen, die Bescheinigung vorzulegen, besteht nicht mehr.

Wann muss ich Urlaub nehmen, wenn ich zum Arzt will?

"Ein Zwang, Urlaub zu nehmen, besteht in keinem Fall", sagt Tjark Menssen. Das wäre im Falle einer Arbeitsunfähigkeit schon rechtlich gar nicht möglich. Wer im Urlaub krank wird, dem bleibt sogar der Urlaubsanspruch erhalten. "Man muss in diesem Fall aber für alle Tage eine Bescheinigung vorlegen", so Menssen.

Was gilt, wenn das Kind zum Arzt muss?

Auch hier wird unterschieden: Ist das Kind krank und muss betreut werden oder handelt es sich um eine planbare Vorsorgeunteruntersuchung? Im zweiten Fall "muss ich versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen", sagt Nathalie Oberthür.

Anders stehen die Dinge, wenn das Kind krankheitsbedingt betreut werden muss und es sich um eine kurze Krankheit handelt. "Dann habe ich Anspruch darauf, bezahlt zu Hause zu bleiben, um das Kind zu betreuen. Das würde auch entsprechende Arztbesuche einschließen", sagt Nathalie Oberthür.

Darüber hinaus steht gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel eine unbezahlte Freistellung zu, in der sie Kinderkrankengeld erhalten. Bis April 2023 darf sich jeder Elternteil pro Kind 30 Tage pro Jahr freistellen lassen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende haben pro Kind und Jahr 60 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage.

Worauf sollten Arbeitnehmer unbedingt achten?

Nicht alle Arbeitsverträge sind gleich. In manchen Fällen werden besondere Regelungen im Hinblick auf Arztbesuche, Krankheitsausfälle und Vergütung formuliert oder ausgeschlossen. Hier lohnt der Blick in den Vertrag. Auf der sicheren Seite ist in der Regel, wer den Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich informiert. "Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man weiterhin krank ist", sagt Menssen.

© dpa-infocom, dpa:221130-99-724387/2

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