Immobilien:Aus für Energiesparlampe: Keine alten Leuchtmittel horten

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Werden bald nicht mehr verkauft, haben aber nichts im Hausmüll zu suchen: Energiesparlampen ud Leuchtstoffröhren, die man austauscht, gehören in den Elektroschrott. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Bremen (dpa/tmn) - 2023 geht für Energiesparlampen zumindest im Handel das Licht aus: Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu haben. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.

Ab dem Spätsommer 2023 gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform bzw. deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind zum Teil noch in veralteten Deckenflutern eingesetzt.

Bevorraten sollten Sie sich mit den alten Leuchten aber nicht. Halogenlampen gelten als Energiefresser. Energiesparlampen, die auch als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet werden, enthalten giftiges Quecksilber. Zerbrechen sie, kann das in die Raumluft gelangen.

LED gibt es auch für Deckenfluter

Die Energiesparlampen lassen sich durch LED-Leuchtmittel ersetzen. Sie kommen ohne umweltschädliches Quecksilber aus - und verbrauchen weniger Energie. Zu kaufen gibt es sie für verschiedene Sockeltypen - auch als Ersatz für Leuchtstoffröhren und für Deckenfluter mit R7s-Sockel, also Halogenlampen in Zylinderform.

Wollen Sie alte Energiesparlampen austauschen, dürfen sie diese übrigens anders als Halogenlampen nicht in den Hausabfall werfen. Sie gehören in die Elektrogerätesammlung, etwa bei kommunalen Sammelstellen.

© dpa-infocom, dpa:221130-99-723095/2

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