Finanzen:Pflegebedürftige haben Anspruch auf Wohngeld

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Auch wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, kann Anspruch auf Wohngeld haben. Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/tmn) - Pflegebedürftige, die nicht nur vorübergehend in einem Heim leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld.

Wie die Verbraucherzentrale Berlin einschränkt, gilt dies allerdings nur, wenn Betroffene keine anderen Sozialleistungen beziehen. Beispielsweise die sogenannte Hilfe zur Pflege.

Wie viel Wohngeld Pflegebedürftige in der stationären Pflege bekommen können, richtet sich wie bei Mietern und Mieterinnen unter anderem nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise des Vermögens.

Schwerbehinderung kann Einfluss haben

Bei Pflegebedürftigen kann zusätzlich eine Schwerbehinderung eine Rolle spielen. Beantragen lässt sich Wohngeld im zuständigen Bürger- oder Wohnungsamt, so die Verbraucherzentrale.

Gut zu wissen: Zum Januar 2023 sollen die Zuschüsse deutlich erhöht und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten im Rahmen der vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Reform erweitert werden.   

© dpa-infocom, dpa:221125-99-661596/2

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