Prozesse - Stuttgart:Urteile in PKK-Prozess nach Entführung rechtskräftig

Prozesse - Stuttgart: Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lsw) - Nach der Entführung eines Aussteigers aus der kurdischen Arbeiterpartei PKK hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen der Verurteilten verworfen. Es hätten sich keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, der sich auf zwei der Betroffenen bezieht (Az. 3 StR 491/21). Auch die weiteren Revisionen hätten keinen Erfolg gehabt, hieß es beim BGH in Karlsruhe.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Hauptangeklagten Ende April 2021 nach 91 Verhandlungstagen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Türke soll seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg. Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und gilt in der Europäischen Union als Terrororganisation. Die Komplizen bekamen Strafen von eineinhalb Jahren auf Bewährung bis vier Jahren im Gefängnis.

Die Täter hatten nach Überzeugung des Oberlandesgerichts im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied im Raum Stuttgart verschleppt, misshandelt und mit dem Tod bedroht, um einen fehlenden Betrag von mehreren Tausend Euro aus einer Spendensammlung im Raum Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) einzutreiben. Das Opfer sei in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt und dort mehrere Stunden befragt und geschlagen worden. Der Mann wurde freigelassen und ging zur Polizei.

© dpa-infocom, dpa:220930-99-958516/3

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