Prozesse - Mönchengladbach:Haftstrafe für Vater wegen Misshandlung von Tochter

Deutschland
Ein Mann trägt Handschellen. Foto: Stefan Sauer/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Wegen Misshandlung seiner Tochter im Säuglingsalter ist ein Vater zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die wegen Unterlassung mitangeklagte Mutter erhielt am Montag am Amtsgericht Mönchengladbach eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Eltern wurden vom Schöffengericht auch dazu verurteilt, der Tochter Schmerzensgeld zu zahlen. Der 28-jährige Vater soll demnach 15.000 Euro zahlen, die Mutter 5000 Euro. Den Eltern wurde vor Jahren das Sorgerecht entzogen. Das heute fünfjährige Mädchen lebt in einer Pflegefamilie.

Der 28-Jährige hat in dem Prozess gestanden, seine Tochter vor fünf Jahren bereits kurz nach deren Geburt und dann über sieben Monate hinweg regelmäßig geschlagen und gebissen zu haben. Das Mädchen wurde massiv verletzt und erlitt einen Schädelbruch. Die 26-jährige Mutter hatte die Übergriffe nach Überzeugung des Gerichts zunächst zugelassen und anfänglich nichts unternommen. Sie hatte sich dann im Februar 2018 der Polizei anvertraut. In der Folge wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen. Das Jugendamt nahm das Mädchen in Obhut.

Das Schöffengericht ging deutlich über die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen hinaus: Der Ankläger hatte für den Vater drei Jahre und für die Mutter eine geringere Bewährungsstrafe gefordert. Dabei wertete die Staatsanwaltschaft das Geständnis des Mannes positiv. Das sah der Vorsitzende Richter anders. Das Geständnis unterscheide sich nicht von den bei der Polizei gemachten Angaben und habe daher kaum Wert. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.

© dpa-infocom, dpa:220926-99-907569/2

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