Prozesse - Karlsruhe:Tödlicher Raser-Unfall auf der A9 muss neu verhandelt werden

Bayern
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa/lby) - Nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt muss sich der Unfallfahrer erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag die Verurteilung des heute 25 Jahre alten Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren auf. Das Verfahren muss nun vom Landgericht neu verhandelt werden.

Der Mann hatte im Oktober 2019 ein vorausfahrendes Auto auf der Überholspur von hinten so stark gerammt, dass der 22 Jahre alte Fahrer am Steuer sofort tot war. Der Angeklagte hatte laut Anklage seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von rund 350 Kilometern pro Stunde getunt und hätte mit solch einem Wagen gar nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Im Bereich der Unfallstelle, an der er zu dieser Zeit maximal Tempo 100 hätte fahren dürfen, war er nach den Ermittlungen mit etwa 230 Kilometern pro Stunde unterwegs.

Das Landgericht Ingolstadt hatte den Mann wegen eines wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen Totschlags angeklagt, der Nebenkläger hatte eine Verurteilung ebenfalls deswegen verlangt. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert, weil sie den tödlich verletzten Fahrer für den Unfall verantwortlich machten. Dieser war vor dem Zusammenstoß mit Tempo 120 auf die linke Spur gewechselt.

Der BGH gab den Revisionsanträgen sowohl der Verteidiger als auch des Nebenkläger-Anwalts statt. Der Senat bemängelte an dem Urteil der Ingolstädter Strafkammer, dass einerseits ein Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne des Paragrafen gegen illegale Autorennen bejaht worden sei. Dies sei nicht in Übereinstimmung mit den Ausführungen zu bringen, mit denen das Gericht einen Tötungsvorsatz verneint habe.

© dpa-infocom, dpa:220818-99-433107/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: