Prozesse - Karlsruhe:Rache des Verleger-Sprosses: BGH verhandelt zum Fall Falk

Prozesse - Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Der Fall hat so ziemlich alles, was es für einen Krimi braucht: Ein gut betuchter Verleger-Sohn, der mit dem Erbe lange Zeit erfolgreich Geschäfte macht und dann scheitert. Der aber Kontakte ins Rotlichtmilieu hat. Und der diese wohl nutzte, um einem Widersacher einen blutigen, womöglich lebensgefährlichen Denkzettel zu verpassen. Samt einem Prozess mit allerhand Kuriositäten.

Das neue Kapitel spielt am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Karges Interieur, lindgrüner Teppich. Hier hat sich der zweite Strafsenat am Mittwoch mit dem Fall befasst und der Frage, ob das Landgericht in Frankfurt am Main den Hamburger Verleger-Erben und Internetunternehmer Alexander Falk vor fast genau zwei Jahren wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt verurteilen durfte. Eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sollte es sein.

Falks Verteidiger führte unter anderem aus, dass die verurteilte Tat eine andere sei als eine ursprünglich angeklagte Anstiftung zum Mord. Das werde schon daran deutlich, dass dieser Auftrag gemäß Anklage im September 2009 und damit Monate vor jenem zur Körperverletzung erfolgt sein soll. Aus seiner Sicht sind es zwei verschiedene Taten. Auch wenn die Körperverletzung nach zehn Jahren verjährt wäre. Das könne wehtun, sagte der Rechtsanwalt. Das müsse man aber aushalten.

Außerdem seien die beiden wichtigsten Zeugen - die mutmaßlich die eigentliche Tat ausführten - nicht gehört worden, weil sie im Ausland waren. Tatsächlich hatte sich das Landgericht bemüht, die beiden Männer zu laden. Doch ein Anwalt forderte als Bedingung Einsicht in Akten, die mit dem Fall Falk nichts zu tun haben. Zu wenig habe das Gericht die Möglichkeit einer Befragung per Video forciert, monierte Falks Verteidiger - und schließlich diese Option abgelehnt. Die Karlsruher Richter stellten mehrere Nachfragen zu der Argumentation.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sah keine Gründe, das Urteil aufzuheben. Er argumentierte unter anderem, auch die Anstiftung zu dem Schuss sei Teil der Anklage gewesen. Und das Landgericht habe sich zurecht nicht allzu viel von den möglichen Zeugenaussagen versprochen. Der BGH will nach gründlicher Beratung am 17. August urteilen, wie der Vorsitzende Richter sagte. (Az. 2 StR 142/21)

Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. In dem Fall geht es um eine Millionenklage des Wirtschaftsanwalts wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen. Der damalige Multimillionär habe sich mit Kriminellen aus Hamburg zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht gesagt. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt.

Das Opfer war 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Vorausgegangen waren Bedrohungen und ein Angriff auf das Haus mit einem Vorschlaghammer.

Der fast einjährige Prozess am Frankfurter Landgericht war mit bizarren Details gespickt: So zerkaute der Überbringer eines USB-Sticks mit angeblich entlastendem Material diesen kurz vor seiner Festnahme. Ein Tonband, auf dem sich Falk schadenfroh über das Attentat äußert und den Anwalt als "Bazille" bezeichnet, erwies sich gleich an mehreren Stellen als geschnitten und manipuliert.

Noch mehr habe eine in dem Prozess vieldiskutierte "Oma-SMS" eine Verurteilung bewirkt, sagte der Richter beim Urteil vor fast genau zwei Jahren: Diese Text-Nachricht ging fünf Tage vor den Schüssen auf Falks Handy ein. Er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde ihren "verdienten Kuraufenthalt" bekommen, hieß es darin. Dies könne nur an einen Auftraggeber gerichtet sein, sagte der Richter.

Hintergrund ist ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, an dessen Ende Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der "New Economy" avanciert. Zwischenzeitlich stand Falk auf der Liste der 100 reichsten Deutschen. Ein Unternehmen verkaufte er nach England. In einem folgenden Schadenersatzprozess vertrat der durch den Schuss verletzte Anwalt die Gegenseite.

Im Gefängnis hatte Falk Kriminelle kennengelernt, die er nach eigener Aussage mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt - und nur damit - beauftragte, um seine Unschuld in den Wirtschaftsverfahren zu beweisen. Von einem der Männer soll auch die "Oma-SMS" stammen.

Umstritten war bis zuletzt, ob sie im Auftrag Falks handelten oder ob vor Ort ohne sein Zutun "etwas aus dem Ruder lief", wie die Verteidigung mutmaßte. Sie hatte einen Freispruch erreichen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

© dpa-infocom, dpa:220705-99-919427/4

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