Verkehr:Für Fahrradtransport auf Anhängerkupplung gelten Regeln

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Schwere Fahrräder fahren am besten auf robusten Trägersystemen für die Anhängerkupplung mit. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn (Foto: dpa)

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München (dpa/tmn) - Fahrradträger auf der Anhängerkupplung eignen sich besonders gut für schwere E-Bikes. Sie halten mehr Gewicht aus als Dachträger, die durch die Dachlast des Autos begrenzt sind. Aber es gibt einige Besonderheiten bei der Montage, die gesetzlich vorgeschrieben sind, auf die der Tüv Süd hinweist.

Verdeckt der Träger das hintere Nummernschild, muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf §10, Absatz 9) ein sichtbares Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden. Auch eine zusätzliche Beleuchtungsanlage wird zur Pflicht, wenn die Originale verdeckt sind. Da das bei Lösungen für die Anhängerkupplung meist der Fall ist, sind die Trägersysteme der Hersteller in der Regel entsprechend ausgerüstet.

Geht es mit den E-Bikes oder Fahrrädern huckepack in den Urlaub, sollten sich Autofahrer und Autofahrerinnen über geltende Vorschriften im Ausland informieren, rät der Tüv. Zum Beispiel in Italien oder Spanien müsse die überhängende Ladung mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.

Was in Deutschand schon zu beachten ist: Mehr als 40 Zentimeter dürfen die Räder über die Schlussleuchte seitlich nicht hinausragen, die maximale Breite beträgt laut Tüv 2,55 Meter.

© dpa-infocom, dpa:220629-99-847328/2

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