Arbeit:Minijobber können Förderung für Weiterbildung erhalten

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Wer sich als Minijobber beruflich fortbilden möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Entscheidend ist mitunter das Bundesland, in dem man wohnt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Bochum (dpa/tmn) - Staatliche Förderungen für berufliche Weiterbildungen bringen im Arbeitsleben viele Vorteile. Davon können auch Minijobber und Minijobberinnen profitieren.

Beziehen diese Arbeitslosengeld II, können sie Förderung für die berufliche Weiterbildung beim zuständigen Jobcenter erfragen. Aber auch andere Mitarbeiter, die maximal 450 Euro verdienen, können die Förderung beantragen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin.

Zugangswege unterscheiden sich pro Bundesland

Die Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzung variieren allerdings in den jeweiligen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Minijobber mithilfe des sogenannten Bildungsschecks NRW gefördert, welcher die Hälfte der Weiterbildungskosten übernimmt. Gedeckelt ist die Förderung bei 500 Euro. In anderen Bundesländern kann die Grenze höher ausfallen.

Einen bundesweiten Überblick über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.

© dpa-infocom, dpa:220628-99-833969/3

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