Urteile - Hamm:OLG Hamm: Schriftzug "Pozilei" soll täuschen

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Hamm (dpa/lnw) - Für das Tragen einer Warn- und Schutzjacke, die der Uniform der nordrhein-westfälischen Polizei zum Verwechseln ähnlich sieht, muss ein 43-Jähriger nach einem Gerichtsbeschluss eine Geldstrafe zahlen. Für Verwechslungsgefahr hatte zusätzlich der Schriftzug "Pozilei" gesorgt. Das Landgericht Paderborn hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt (30 Tagessätze zu je 55 Euro). Das Oberlandesgericht in Hamm verwarf jetzt eine Revision des Angeklagten. Das Urteil aus der Vorinstanz vom 16. August 2021 ist damit rechtskräftig (Az.: 4 RVs 62/22, Beschluss vom 9. Juni 2022).

Der Verurteilte aus Borchen bei Paderborn hatte im Februar 2020 als Fahrer eines Pedelecs eine Autofahrerin für ihre Fahrweise kritisiert. Da er sich nicht als Polizeibeamter ausgab, wurde er nicht wegen Amtsanmaßung angeklagt. Das Landgericht wertete sein Verhalten aber als unbefugtes Tragen einer Uniform. Sein Auftritt habe an die Ausstattung von nordrhein-westfälischen Fahrradpolizisten erinnert. Mit dem Buchstabensalat "Pozilei" habe der Verurteilte erreichen wollen, dass bei der flüchtigen Betrachtung das Wort "Polizei" gelesen werde. Diese Sicht des Landgerichts teilte das OLG. Hierfür habe es ausgereicht, zwei Buchstaben zu vertauschen, heißt es zur Begründung in dem Beschluss.

© dpa-infocom, dpa:220627-99-820974/2

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