Immobilien:Raten beim Hausbau müssen zur Bauleistung passen

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Die Raten im Zahlungsplan sollten sich eigentlich am Fortschritt auf dem Bau orientieren. Aber nicht alle Firmen halten sich daran. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/tmn) - Bevor private Bauherren ihre Unterschrift unter den Zahlungsplan setzen, sollten sie genau hinschauen oder ihn am besten noch einmal unabhängig überprüfen lassen.

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) weist darauf hin, dass immer mehr Firmen kopflastige Zahlungspläne aufstellen. Das heißt: Die ersten Raten sind zu hoch und zu früh angesetzt.

Bei einer Firmenpleite wäre das Geld weg

Gezahlt wird dann für etwas, das auf der Baustelle tatsächlich noch gar nicht geleistet wurde. Sollte das Unternehmen pleitegehen, wäre dieses Geld verloren. Eigentlich werden die Ratenzahlungen immer erst nach der erbrachten Leistung fällig. Ihre Höhe entspricht dabei idealerweise dem Wertzuwachs des Hauses.

Bauherren sollten außerdem ihr Recht auf den sogenannten Sicherheitseinbehalt in Anspruch nehmen. Damit können sie schon ab der ersten Abschlagszahlung fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten einbehalten. Eine weitere Sicherheit: Bis zur Abnahme werden nur 90 Prozent der Kosten bezahlt, der Rest erst danach.

© dpa-infocom, dpa:220623-99-770270/3

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