Senat - Berlin:Verdi wirft Senat Diskriminierung schwangerer Frauen vor

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Ein Gewerkschaftsmitglied schwenkt eine Fahne mit dem Logo von Verdi. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Gewerkschaft Verdi hat dem Berliner Senat vorgeworfen, schwangere Frauen im öffentlichen Dienst des Landes zu diskriminieren. Nach Einschätzung der Gewerkschaft werden sie bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten, die sich auf die Höhe ihrer Bezahlung auswirken, schlechter gestellt als kranke Mitarbeiter. Berlin ignoriere damit Rechtsnormen zum Schutz werdender Mütter, kritisierte die stellvertretende Leiterin des Verdi-Landesbezirks Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann, am Freitag. Die Senatsfinanzverwaltung um Senator Daniel Wesener (Grüne) wies das zurück.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden nach Entgeltgruppen entlohnt, für die es eine ganze Reihe unterschiedlicher Stufen gibt. Je länger jemand beschäftigt ist, desto höher kann er bei diesen Stufen klettern und desto besser wird er bezahlt. Angerechnet auf diese Beschäftigungszeiten werden auch Urlaub und Phasen krankheitsbedingter Abwesenheit bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Das solle laut einem Rundschreiben der Finanzverwaltung für schwangere Frauen aber nicht mehr gelten, sagte Kühnemann. Wenn ein Arzt einer Betroffenen zum Beispiel wegen einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes verordnet habe, solle dieser Zeitraum nicht auf die Anwartschaftszeiten angerechnet werden. "Das Land Berlin diskriminiert mit seiner Regelung also schwangere Frauen in einer schwierigen Lebensphase in besonders krasser Weise", warf Kühnemann dem Senat vor.

Die Finanzverwaltung widersprach. "Bei der kritisierten Regelung handelt es sich weder um eine Neuerung noch um einen Berliner Sonderweg", sagte ein Sprecher. Mit dem Rundschreiben vom 1. Oktober sei lediglich eine Klarstellung des geltenden Tarifrechts erfolgt. "Die - auch aus Sicht der Berliner Finanzverwaltung - wünschenswerte Änderung dieser Regelung obliegt den Tarifvertragsparteien", so der Sprecher weiter. "Anders als Verdi ist das Land Berlin hier nicht Verhandlungspartner."

Der Senat sei aber bestrebt, eine Entscheidung im Sinne der werdenden Mütter herbeizuführen. "Geplant ist ein entsprechender Antrag bei der Tarifgemeinschaft der Länder."

© dpa-infocom, dpa:220527-99-455352/2

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