Justiz - Lüneburg:Oberverwaltungsgericht lehnt AfD-Beschwerde zu Parteitag ab

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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Aurich/Lüneburg (dpa/lni) - Die AfD in Niedersachsen darf für einen Parteitag weiterhin nicht die Sparkassen-Arena im ostfriesischen Aurich nutzen. Eine Beschwerde der Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Oldenburg von Anfang Mai lehnte am Freitag das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ab. Der Beschluss des 10. Senats sei nicht anfechtbar, teilte das Gericht mit (Az.: 10 ME 71/22).

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, der AfD-Landesverband könne von der Stadt nicht verlangen, auf die Verwaltungsgesellschaft und die private Pächterin der Arena so einzuwirken, dass sie die Räume für einen Parteitag im Mai, Juni oder Juli bekomme. Hintergrund sei, dass es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handele. Die AfD hatte daraufhin gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt. Das OVG lehnte diese Beschwerde nun ab. Die Partei habe gegenüber der Stadt Aurich keinen Anspruch auf Überlassung der Halle für den Landesparteitag.

Mittlerweile steht fest, dass der AfD-Landesparteitag an diesem Wochenende in einem Zelt auf dem Schützenplatz in Hannover stattfinden wird. Zuvor hatte die Partei seit längerem nach einem Ort für den Parteitag gesucht. Sowohl in Aurich als auch in Walsrode und Lüneburg erhielt sie jedoch zunächst Absagen, die im Falle von Aurich und Walsrode auch gerichtlich bestätigt wurden. Für die LKH-Arena in Lüneburg hatte das zuständige Verwaltungsgericht hingegen zuletzt entschieden, dass die Partei die Halle nutzen darf. Die Partei will dort nun ihre Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl abhalten.

© dpa-infocom, dpa:220527-99-455013/2

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