Abgeordnetenhaus - Berlin:Berliner CDU fordert härteres Vorgehen gegen Antisemitismus

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Berlin (dpa/bb) - Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus spricht sich für härtere Maßnahmen gegen Antisemitismus aus. "Der Rechtsstaat soll alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Zurschaustellen antisemitischen Hasses und Hetze auf Berliner Straßen zu unterbinden", heißt es in dem Fraktionspapier "Kampf gegen Antisemitismus", das die Abgeordneten am Sonntag beschlossen haben.

Unter anderem fordern die Christdemokraten, "stadtbekannte Antisemiten" vor Demonstrationen verstärkt nach richterlicher Anordnung in Gewahrsam zu nehmen, wenn sie bereits mehrfach bei Straftaten oder gravierenden Ordnungswidrigkeiten aufgefallen sind und eine Wiederholung zu erwarten ist. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte es dafür im Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) eine Klarstellung zum sogenannten Unterbindungsgewahrsam geben. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" (Sonntag) darüber berichtet.

Außerdem sollte sich Berlin mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass antisemitische Beweggründe bei der Strafbemessung grundsätzlich als strafverschärfend gelten. Eine weitere Bundesratsinitiative schlagen die CDU-Abgeordneten vor, um ein Verbot von Organisationen wie der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) zu prüfen.

"Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels ist unverrückbarer Bestandteil deutscher Staatsräson", heißt es in dem Zehn-Punkte-Papier. "Daraus resultiert auch das konsequente Vorgehen gegen alle Gruppierungen, die dieses Existenzrecht und diese Sicherheit negieren."

Auch ein deutschlandweites Verbot der Israel-Boykott-Bewegung BDS wäre aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoll und sollte im Rahmen einer Bundesratsinitiative geprüft werden. BDS steht für "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen". Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren. Der Bundestag hat sich bereits 2019 in einem Beschluss von der BDS-Kampagne distanziert.

Außerdem fordern die Christdemokraten, die Gefährdung der Öffentlichen Ordnung wieder im Versammlungsrecht zu berücksichtigen und damit die Entscheidung des Senats von 2021 rückgängig zu machen. Die Polizei erhalte damit mehr Möglichkeiten, gegen Störungen schon dann vorzugehen, wenn die Öffentliche Sicherheit noch nicht gefährdet sei. Der Rechtsstaat müsse bei antisemitischen Vorkommnissen mit aller Konsequenz durchgreifen, forderte CDU-Landeschef Kai Wegner. "Wer zum Hass gegen Juden aufruft, verdient keine Toleranz oder Nachsicht."

© dpa-infocom, dpa:220516-99-310112/2

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