Prozesse - Altentreptow:Läuferin bewusstlos gewürgt und beraubt: Bewährungsstrafe

Altentreptow
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Prozess um einen Angriff auf eine Joggerin in Altentreptow (Mecklenburgische Seenplatte) ist mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Mittwoch sagte, ist der 17-jährige Angeklagte zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 17-Jährige hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil in dem Prozess, der wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich lief, war am Dienstagabend gefallen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf des versuchten Totschlags, wie es in der Anklage noch hieß, wurde fallengelassen.

Der junge Mann hatte eine 50-jährige Läuferin am 1. November in Altentreptow auf einem Radweg von hinten umfasst und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Erst nach dem Prozess wurde bekannt, dass er sie berauben wollte: Er stahl ihr eine Bauchtasche, wohl um Bargeld zu bekommen. Das misslang aber, weil in der Tasche nur ein Handy war. Der Mann floh dann. Das Opfer blieb bewusstlos liegen, konnte nach einiger Zeit aber einen Passanten auf sich aufmerksam machen und kam in eine Klinik. Bauchtasche und Handy wurden in der Nähe gefunden.

Der 17-Jährige wurde drei Wochen später in Altentreptow gefasst und blieb bis zum Prozess in U-Haft. Die Kammer hob den Haftbefehl zusammen mit dem Urteil wieder auf.

Mit der Entscheidung blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den 17-Jährigen verlangt, womit eine Aussetzung auf Bewährung nicht mehr möglich gewesen wäre. Der Anwalt der Nebenklage, der die geschädigte Läuferin vertrat, forderte eine noch höhere Haftstrafe. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten angeregt.

© dpa-infocom, dpa:220511-99-240732/4

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