Berlin (dpa) - Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am Montagabend im Streit um die Finanzierung im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss, wie die Deutsche Presse-Agentur von Verhandlungsteilnehmern erfuhr. Bundestag und Bundesrat müssen diesen nun noch bestätigen.
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