Justiz:Ermittler gegen FIFA-Boss Infantino darf nicht weitermachen

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Hatte mit seinem Antrag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona Erfolg: FIFA-Präsident Gianni Infantino. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa (Foto: dpa)

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Bellinzona (dpa) - Der bisherige Ermittler gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino darf wegen Befangenheit nicht mehr gegen den Top-Funktionär vorgehen.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona gab einem Antrag Infantinos statt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der außerordentliche Bundesanwalt Stefan Keller die Pflicht zur Unvoreingenommenheit missachtet habe. Dies zeigten unter anderem öffentliche Äußerungen Kellers, die ihn als parteiisch einordnen ließen. Keller wies die Vorwürfe zurück. Er werde die Konsequenzen des Entscheids auf die verschiedenen Verfahren mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Gerichtskommission abklären. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Keller ermittelte gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Der Vorwurf gegen das Trio lautet unter anderem auf Amtsmissbrauch sowie Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit mindestens drei nicht protokollierten Treffen in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen gegen den Fußball-Weltverband FIFA.

Die FIFA und Infantino begrüssten die Entscheidung des Schweizer Bundesstrafgerichts, Keller abzuberufen. "Wie bereits vielfach kommuniziert, stehen sowohl die FIFA als auch der FIFA-Präsident vollumfänglich für eine Zusammenarbeit mit den Behörden zur Verfügung, sei es in Bezug auf die Treffen, die der FIFA-Präsident mit dem ehemaligen Bundesanwalt hatte, oder in jeder anderen Hinsicht", teilte der Verband mit.

© dpa-infocom, dpa:210505-99-477908/3

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