Justiz - Saarlouis:Gericht kippt frühere Sperrstunde im Kreis St. Wendel

Corona
Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarlouis (dpa/lrs) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Vorverlegung der Sperrstunde von 1 Uhr auf 23 Uhr für Gaststätten im Landkreis St. Wendel vorläufig gekippt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bezieht sich der Beschluss vom Mittwoch zwar auf die Corona-Verordnung des Landkreises St. Wendel, doch gelte er faktisch auch für alle anderen saarländischen Kreise, die die Sperrstunde vorgezogen hatten.

Der Betreiber einer Gaststätte in St. Wendel hatte sich mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilverfahren gegen die Vorverlegung der Sperrstunde gewandt, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte. Er argumentierte, dass den Gaststättenbetreibern bereits eine Vielzahl von Schutz- und Hygienevorgaben auferlegt worden seien, außerdem gelte ein Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr. Angesichts dessen erscheine die weitere Einschränkung der Berufsfreiheit durch eine Sperrstunde ab ebenfalls 23 Uhr als nicht mehr verhältnismäßig. Es sei außerdem nicht ersichtlich, dass von einer Öffnung der Gaststätten auch nach 23 Uhr eine signifikante Erhöhung des Infektionsrisikos ausgehe.

Im Eilverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht nun, dass die Vorverlegung der Sperrstunde auf 23 Uhr nicht mit der Berufsfreiheit des Antragstellers vereinbar sei. Es sei nicht zu erkennen, dass es sich dabei um eine erforderliche Maßnahme handele. Gaststätten spielten zudem nach den Daten des Robert Koch-Instituts beim derzeitigen Infektionsgeschehen eine untergeordnete Rolle. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Gericht befasst sich nach der Entscheidung zu dem Eilantrag nun noch in einem Hauptsacheverfahren mit der Frage. Bis wann es hier zu einer Entscheidung kommt, war laut Gerichtsangaben am Mittwoch noch nicht absehbar.

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