Kriminalität - Hof:Gericht: Tödliche Raserei war kein illegales Rennen

Bayern
Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hof (dpa/lby) - Viel zu schnell war er unterwegs, viel zu spät entdeckte er den Fußgänger: Nach einem tödlichen Raserunfall hat das Landgericht Hof den Fahrer zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige sei der Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung schuldig, erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Der Mordvorwurf nach einem illegalen Autorennen habe sich nicht bestätigt, auch wenn der 21-Jährige "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gefahren sei. (Az. 283 Js 2302/20 jug.)

"Aus Imponiergehabe" wollten der damals 20-Jährige und ein Kumpel im Februar 2020 mit ihren Autos ein paar Runden durch Selb (Landkreis Wunsiedel) drehen, sagte der Vorsitzende Richter. Obwohl sie deutlich schneller als erlaubt durch die Stadt fuhren, hätten sich die beiden kein verbotenes Autorennen geliefert. Während der Kumpel nach einer Runde abgebogen sei, habe der Angeklagte gewendet. Mit mindestens 78 Kilometern pro Stunde sei er erneut an einer Gruppe Berufsschüler vorbeigefahren, die nach dem Unterricht auf dem Weg zu einer Kneipe waren.

Weil der Angeklagte "deutlich zu schnell und auch zu links" unterwegs war, konnte er laut Gericht nicht mehr rechtzeitig bremsen oder ausweichen. Er erfasste demnach einen Schüler, der gerade die Straße überquerte. Nach Schilderung des Vorsitzenden Richters schlug der 19-Jährige mit dem Kopf gegen das Auto, schleuderte meterhoch durch die Luft und prallte gegen ein Metallschild. Einsatzkräfte versuchten noch, ihn zu reanimieren - vergeblich.

Die Anklage lautete Mord. Doch noch im laufenden Verfahren hatte die Jugendkammer klargestellt, dass sich der Vorwurf nicht bestätigen lasse. Der Angeklagte handelte "nicht mit auch nur bedingtem Tötungsvorsatz", stellte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung fest.

Auch der Staatsanwalt plädierte am Ende für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Teilnahme an einem verbotenen Rennen. Er forderte vier Jahre Jugendstrafe. Der Anwalt der Opfer-Familie beantragte ebenfalls vier Jahre Haft - allerdings nach Erwachsenenstrafrecht wegen eines verbotenen Einzelrennens mit Todesfolge. Den Straftatbestand nach Paragraf 315d Strafgesetzbuch gibt es erst seit wenigen Jahren. Demnach drohen bis zu zehn Jahre Haft, wenn ein Mensch ums Leben kommt.

Für ein solches Einzelrennen hätte der Angeklagte aber mit höchstmöglicher, nicht nur mit erhöhter Geschwindigkeit fahren müssen, erklärte der Vorsitzende Richter. Deshalb habe sich das Gericht von einem Autorennen "nicht überzeugen können".

Auch der Angeklagte bestritt bis zuletzt ein Rennen. Sein Verteidiger plädierte für eine Geld- oder Haftstrafe von höchstens sieben Monaten. "Ich wollte nur nochmal sagen, wie leid mir alles tut", beteuerte der 21-Jährige. Er habe seit dem Unfall sehr viel nachgedacht, "auch dass man vorsichtig im Straßenverkehr sein muss". Wenn niemand Revision einlegt, muss er 250 Sozialstunden leisten. Seine Fahrerlaubnis kann er frühestens nach vier Jahren wieder beantragen.

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