Prozesse - Alsfeld:Hacker-Prozess: Schüler spähte Daten ohne Fachwissen aus

Alsfeld
Der Eingangsbereich zum Amtsgericht Alsfeld. Foto: Arne Dedert/dpa (Foto: dpa)

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Alsfeld (dpa) - Vor allem durch Fleiß und Ausprobieren soll ein mutmaßlicher Hacker an sensible Daten von mehr als 1000 Prominenten und Politikern gekommen sein. "Es war offensichtlich so, dass der Angeklagte keine besonderen technischen Kenntnisse hatte und angewendet hat", sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) am Mittwoch am Amtsgericht Alsfeld.

Dort musste sich der 22-Jährige aus Homberg (Ohm) vor dem Jugendschöffengericht unter anderem wegen des Ausspähens und der Veröffentlichung privater Daten verantworten. Nachdem vor dem Prozess von 1000 Geschädigten die Rede war, spricht die Staatsanwaltschaft mittlerweile von über 1500 Opfern. Der Fall hatte Anfang 2019 bundesweit Aufsehen erregt.

Der Prozessauftakt fand ohne Presse und Zuschauer statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender galt. Um ihn zu schützen, verbot das Gericht Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude. Welche Strafe dem 22-Jährigen droht und ob er nach Jugendrecht bestraft wird, ist laut Krause noch nicht abzusehen. Der Angeklagte habe die Taten in vollem Umfang gestanden und äußere sich dazu in der Verhandlung. Die Verteidigung hatte über das Gericht ausrichten lassen, sich nicht in Medien äußern zu wollen.

Den Ermittlern zufolge war der Angeklagte zur Tatzeit Schüler und lebte bei seinen Eltern. Aus Ärger über öffentliche Äußerungen seiner Opfer - darunter Bundestagsabgeordnete - habe er angefangen, private Daten wie Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie Korrespondenzen von diesen zu sammeln. Dafür verschaffte er sich laut Anklage Passwörter zu E-Mail-Konten und Online-Profilen. Zudem kaufte er gestohlene Daten im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte er die Daten schrittweise in einer Art "Adventskalender".

Er soll auch versucht haben, von Opfern mit der Veröffentlichung Geld zu erpressen. Ihm werden zudem Veränderung von Daten, Fälschung und Datenhehlerei vorgeworfen.

"Für uns als ZIT ist das ein sehr wichtiges Verfahren", erklärte Krause. Es sei sehr umfangreich, die Akten umfassten mittlerweile über 70 Ordner, über 400 Ermittlungsverfahren aus dem ganzen Bundesgebiet seien zusammengezogen worden. Im Bezug auf die Veröffentlichung der ausgespähten Daten erhoffe man sich zudem eine Rechtsprechung, die auch für ähnliche Fälle Bedeutung habe.

Laut Ermittlern hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme erklärt, durch die Veröffentlichung der Daten Menschen bloßstellen zu wollen, über die er sich geärgert hatte. Eine politische Motivation sei nicht festzustellen. Davon geht die ZIT weiter aus: "Aus meiner Sicht hat sich am Ergebnis des Ermittlungsverfahrens keine Änderung ergeben", sagte Krause. Hinweise auf Mittäter gebe es nicht.

Ob es am Mittwoch ein Urteil gibt, war zunächst unklar. Eine Fortsetzung der Verhandlung war für den 30. September terminiert.

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