Extremismus - Frankfurt am Main:Ex-Verteidiger im Lübcke-Prozess schweigt zu Vorwürfen

Deutschland
Stephan Ernst (l) mit seinem damaligen Verteidiger Frank Hannig, der in der Bild-Zeitung blättert. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Kassel (dpa) - Im Prozess um den Mordfall Lübcke hat der Ex-Verteidiger des Hauptangeklagten, Frank Hannig, als Zeuge Aussagen zu einem mutmaßlich erfundenen Geständnis seines früheren Mandaten verweigert. Angesichts einer drohenden Strafverfolgung gegen seine Person müsse sich der Dresdner Jurist nicht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt äußern, sagte sein Rechtsanwalt Alfred Dierlamm am Dienstag: "Herr Hannig beruft sich auf meine Empfehlung hin auf sein umfassendes Aussage-Verweigerungsrecht." Der Hauptangeklagte Stephan Ernst beschuldigt Hannig, ihn zu einem in Teilen falschen Geständnis gedrängt zu haben.

Ernst soll im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aus mutmaßlich rechtsextremistischen Motiven getötet haben. Er hatte den tödlichen Kopfschuss auf den CDU-Politiker nach seiner Festnahme gestanden, dann widerrufen und den mitangeklagten Markus H. als Schützen genannt. Dabei wurde er von Hannig als Anwalt vertreten. Während des Prozesses trennte sich Ernst dann von dem Juristen - das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Dabei sagte Ernst, Hannig habe ihn gedrängt, H. zu belasten. Angeblich wollte Hannig so H. zu einer Aussage bewegen. Ernst hat die Tat inzwischen wieder gestanden.

Für Hannig könnte die Sache juristische Konsequenzen haben. Zuständig dafür wäre die hessische Justiz. Die hatte zuletzt wegen des bevorstehenden Auftritts von Hannig stillgehalten. "Bei der Prüfung des Anfangsverdachts könnte - wobei die konkreten Aussagen und Abläufe hier noch nicht bekannt sind - insbesondere der Tatvorwurf der Anstiftung zur falschen Verdächtigung in den Blick zu nehmen sein", hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel gesagt.

Bisher hatte Hannig sich bei Anfragen zu Ernsts Anschuldigungen auf seine Verschwiegenheitspflicht als Anwalt berufen. Vor Gericht entband ihn sei früherer Mandant davon. Sagen wollte Hannig trotzdem nichts - um sich nicht selbst zu belasten: "Eine Verfolgungsgefahr liegt hier ohne jeden Zweifel vor", erklärte sein Rechtsanwalt.

Das sah auch das Oberlandesgericht so - mit einer Ausnahme: Das Recht, die Aussage zu verweigern, decke nicht zwangsläufig die Frage, wie Hannig an sein Mandat kam. Hannig erklärte daraufhin, dass ihn ein unbekannter Angestellter der Justizvollzugsanstalt Kassel angerufen habe. Dort saß Ernst nach seiner Verhaftung.

Außerdem wurden zwei frühere Kollegen von Ernst als Zeugen vernommen. Beide hatten von dem Hauptangeklagten Waffen gekauft. Der eine gab an, einen Revolver erworben zu haben, um sich das Leben zu nehmen. Der andere gab sich als Sammler von Waffen und NS-Dokumenten aus. Er sei aber kein Rechtsextremer. Beiden gaben zudem an, sich an viele Details vom Kontakt mit Ernst nicht mehr zu erinnern.

Das Gericht will sich bald mit der Frage beschäftigen, ob der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. noch in Untersuchungshaft bleiben muss. Angesichts dürftiger Beweislage und unglaubwürdiger Zeugen denke man, "dass die Zeit unseres Mandanten in der JVA sich dem Ende entgegen neigt", sagte sein Verteidiger Björn Clemens.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: