Kabinett - Potsdam:Brandenburg verordnet Maskenpflicht für Schulen

Brandenburg
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Die Grünen). Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg gilt künftig eine Maskenpflicht in Schulen und Horten. Das Kabinett habe beschlossen, den Mund-Nasen-Schutz für Schulen und Horte in der Corona-Verordnung festzuschreiben, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag. Die Vorschrift gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe. Die Landesregierung hatte die Maskenpflicht bereits in der vergangenen Woche angekündigt, seit dem Schulstart am Montag galt sie zunächst freiwillig.

Für Busse und Bahnen sowie beim Einkaufen wurde die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase zunächst bis zum 4. September verlängert. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln werden beibehalten. "Wir sind noch mitten in der Pandemie", begründete Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das vorsichtige Vorgehen der Landesregierung. "Und wenn Sie die Situation deutschlandweit betrachten oder weltweit, dann sehen Sie, dass jede Nachlässigkeit sehr schnell zu großen negativen Auswirkungen führen kann." Woidke bat die Bürger um Besonnenheit und Verantwortung. "Wir brauchen in dieser Corona-Pandemie vor allen Dingen auch Geduld."

Kritisch sieht Woidke die Bezahlung der Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. "Es ist gut, dass die Tests gemacht werden, es ist aber nicht gut, dass die Tests für Menschen, die in Risikogebiete reisen, vom Steuerzahler bezahlt werden", erklärte Woidke. "Wer ein Risiko eingeht, muss für dieses Risiko auch selbst einstehen."

Der Regierungschef unterstützte ausdrücklich die Forderung der Hausärzte, dass ihnen für die Tests mehr als die festgelegten 15 Euro bezahlt werden müssten. Die Landesregierung bemühe sich intensiv darum, dass flächendeckende Tests auch in Brandenburg möglich werden, sagte Woidke. Dafür müsse es für die Hausärzte auch genügend Anreiz geben, die Tests durchzuführen. "Also wir werden hier nachbessern und noch besser wäre aus unserer Sicht, wenn der Bund nachbessern würde und diese 15 Euro aufstockt", erklärte der Regierungschef.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) bezeichnete eine Pauschale von 15 Euro pro Test bei Reiserückkehrern als "deutliche Unterfinanzierung". "Die 15 Euro umfassen nicht nur den Test, sondern auch eine Menge Bürokratie sowie die Beratungen der Menschen", sagte Sprecher Christian Wehry. Das sei für eine Arztpraxis nicht kostendeckend machbar. Man sei froh, dass die Landesregierung das genauso sehe.

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleibt vorerst bis zum 31. Oktober bestehen, doch für Autokinos gibt es nun in Einzelfällen Ausnahmen - etwa für Konzerte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern für Autokinos im Juli vorläufig außer Vollzug gesetzt und auf Besonderheiten wie den Aufenthalt im Auto verwiesen. Damit konnte im Juli ein Konzert mit Popsängerin Nena und anderen im Autokino in Schönefeld stattfinden.

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung lockert die Landesregierung die Abstandsregel, dafür muss aber eine Maske getragen werden. Bisher galt auch dort die Pflicht zum Mindestabstand von 1,5 Metern. Auch an Flughäfen entfällt die Abstandspflicht, wenn der Betrieb andernfalls nicht aufrecht erhalten werden kann. Auch dort gilt die Maskenpflicht.

Das Verbot von Kontaktsport wie etwa Ringen in Hallen bleibe in Brandenburg als einzigem Bundesland vorerst bestehen, bestätigte Nonnemacher. Sie verwies auf die Schulöffnungen und die Auswirkungen bei der Rückkehr von Urlaubern. Die Frage sei, ob man in dieser sensiblen Phase Zeichen der Öffnung setzen wolle, sagte die Ministerin. "Und etwas neu zu erlauben und zu lockern ist halt ein Signal, das ich persönlich für problematisch halte."

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