Extremismus - Berlin:Behrendt gegen weitere "Generalüberprüfung"

Berlin
Dirk Behrendt. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Trotz Zweifeln an der Arbeit der Berliner Staatsanwaltschaft im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln sieht Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) keinen Grund für eine nachträgliche Überprüfung anderer Verfahren gegen Rechtsextremisten. Das hatte die Amadeu Antonio Stiftung gefordert.

"Für eine Generalüberprüfung gibt es keinen Grund", sagte Behrendt im Interview des "Tagesspiegel" (Sonntags-Ausgabe; online: Samstag). Der durch einen Aktenfund aufgekommene, aber unbewiesene Anschein der Befangenheit des Staatsschutzchefs dürfe "nicht zum Anlass genommen werden, die gesamte Arbeit der Staatsanwaltschaft in Zweifel zu ziehen". Die Frage, ob die Anklagebehörde auf dem rechten Auge blind sei, beantwortete Behrendt mit "Nein." Es sei "nicht angezeigt, jetzt generell die Arbeit der Berliner Staatsanwaltschaft in Misskredit zu bringen".

Berlins Generalstaatsanwaltschaft hatte am Mittwoch bekanntgegeben, sämtliche Ermittlungsverfahren zu mehr als 70 Straftaten gegen Menschen zu übernehmen, die sich in Neukölln gegen Rechtsextremismus engagieren. Grund ist der Verdacht, dass ein Staatsanwalt befangen sein könnte. Zwei Verdächtige aus der rechtsextremen Szene sollen laut Generalstaatsanwältin Margarete Koppers über einen Staatsanwalt gesagt haben, dass er nach eigenen Äußerungen der AfD nahe stehe und man von ihm nichts zu befürchten habe. Der betreffende Staatsanwalt und einer seiner Kollegen, der ebenfalls mit den Fällen befasst war, wurden in andere Abteilungen versetzt.

Behrendt stellte sich hinter Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. "In Zeiten, in denen die Bundesrepublik von einer nie da gewesenen rechtsextremen Terrorwelle erschüttert wird, muss gelten: Es darf keinen Zweifel daran geben, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtsextreme Straftaten verfolgen", sagte er mit Blick auf die Morde von Halle und Hanau. Jetzt gehe es darum, "den bösen Schein parteilicher Ermittlungen auszuräumen", denn der könne das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden erschüttern.

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