Prozesse - Essen:Tödlicher Unfall: Fahrer erhält Bewährungsstrafe

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Blick auf das Gebäude, in dem sich Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht Essen befinden. Foto: Bernd Thissen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Essen (dpa/lnw) - Nach einem tödlichen Autobahnunfall bei mindestens Tempo 286 ist am Montag in Essen der Fahrer (25) eines Sportwagens wegen fahrlässiger Tötung zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei dem Unfall im März 2019 war eine 18-jährige Bekannte ums Leben kommen, die als Beifahrerin neben ihm saß. Der junge Mann hatte den gebrauchten Wagen erst zwei Tage vorher in Besitz genommen.

Der 25-Jährige muss laut dem Urteil des Essener Amtsgerichts außerdem eine Strafe in Höhe von 25 000 Euro zahlen. Zudem verpflichtete ihn das Gericht zu 500 Arbeitsstunden und entzog ihm seinen Führerschein. Zwei Jahre lang darf er keinen neuen machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über seine Besitz- und Vermögensverhältnisse machte der Angeklagte in dem Prozess keine Angaben.

Der Mann verlor nach Überzeugung des Gerichts am späten Abend des 20. März 2019 auf der A52 in Essen die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen und kam damit von der Fahrbahn ab. Er schleuderte zunächst gegen die Leitplanke und prallte dann gegen einen Baum dahinter. Das Auto wurde dabei zerteilt. Die angeschnallte Beifahrerin wurde aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt. Der heute 25-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon. Der Unfall geschah auf einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Der Fahrer habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sagte Richterin Heike Stumm in der Urteilsbegründung. "Die Autobahnen sind nicht dafür ausgelegt, hemmungslos darauf herumzurasen. Das Fahrzeug war für den Angeklagten in der konkreten Situation nicht beherrschbar." Stumm sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit bei dem jungen Mann. Einen technischen Defekt schloss das Gericht aus.

In der Verhandlung ging es fast ausschließlich um die Unfallursache. Im Mittelpunkt standen zwei Gutachten: Eines der Staatsanwaltschaft, das einen Fahrfehler des zum Unfallzeitpunkt 23-Jährigen feststellte. Und ein vom Angeklagten beauftragtes Gutachten, in dem ein Abheben des Fahrzeugs nach einer Bodenwelle 138 Meter vor dem Unfallort für wahrscheinlich gehalten wurde. Dadurch sei das Fahrzeug unkontrollierbar geworden. Beide Gutachter stimmten überein, dass der Wagen fast 300 Stundenkilometer schnell war, als der Unfall geschah.

"Wäre der Angeklagte mit geringerer Geschwindigkeit gefahren, wäre eine Reaktion möglich gewesen", sagte die Richterin. "Ein Geschwindigkeits-Aufhebungszeichen begründet keinen rechtsfreien Raum." Kein Autofahrer könne davon ausgehen, bei solch einer Geschwindigkeit keine Gefahr für andere Autofahrer zu sein. Hinzu komme, dass es sich bei der A52 um eine vielbefahrene Autobahn in einer Metropolregion handele.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Unfall zuvor als "unglaublich vermeidbar" bezeichnet hatte. Der Verteidiger hatte für eine Geldstrafe und ein mehrmonatiges Fahrverbot plädiert.

Die Mutter der Getöteten äußerte sich nach dem Urteil zufrieden. "Ich bin erleichtert und sehr froh, dass er jetzt zwei Jahre hat, um zu sehen, was er getan hat", sagte sie vor Pressevertretern. Sie und der Vater der 18-Jährigen waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Zum Prozessauftakt am Morgen hatte sich der Angeklagte persönlich an die Eltern gerichtet. "Es tut mir außerordentlich leid, was geschehen ist. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es tun", sagte er im Gerichtssaal. Der Anwalt der Mutter sagte in seinem Plädoyer, dass man die Entschuldigung nicht annehmen könne. Das Gericht wertete die Entschuldigung als strafmildernd.

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