Prozesse - Hamburg:Urteil in G20-Prozess um Elbchaussee-Randale

Ausschreitungen
Vorsitzende Richterin Anne Maier-Göring (hinten, 2.v.l.) vor der Urteilsverkündung. Foto: Georg Wendt/dpa pool/dpa (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Nach gut anderthalb Jahren ist der erste Prozess im Zusammenhang mit dem gewalttätigen Aufmarsch an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel zu Ende gegangen. Die Jugendkammer am Landgericht verurteilte drei der fünf Angeklagten zu Haftstrafen. Ein 24-Jähriger aus Frankreich wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Er bekam eine Strafe von drei Jahren. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte er bei weiteren Protesten gegen den Gipfel noch dreimal Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen.

Ein 26-Jähriger aus Flörsheim am Main (Hessen) erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung, ein 24-Jähriger aus Offenbach eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die beiden anderen, zwei junge Männer ebenfalls aus Offenbach im Alter von 20 Jahren, müssen wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitsleistungen zu je sechs Stunden erbringen. Sie waren zur Tatzeit noch Jugendliche.

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härtere Strafen zwischen zweieinhalb und fast fünf Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagten waren nach Überzeugung des Gerichts unter den rund 220 schwarz Vermummten, die am Morgen des 7. Juli 2017 über die Elbchaussee zogen. Aus dem Aufzug heraus wurden Autos und Gebäude angezündet, zahlreiche Scheiben eingeschlagen und Häuser mit Farbe beschmiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von rund einer Million Euro. Sechs Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt.

Die Angeklagten hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass Banken, Versicherungen und Immobilienbüros beschädigt, Barrikaden errichtet und Polizisten mit Steinen beworfen wurden, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Den eigentlichen Gewalttätern, die etwa ein Viertel des Aufmarsches ausmachten, hätten sie die Basis geboten und sich mit ihnen solidarisiert.

Allerdings seien ihnen ein Angriff auf eine Frau, die die Ausschreitungen mit dem Handy filmte, und ein weiterer auf einen Linienbus mit Fahrgästen nicht zuzurechnen. Beim Entschluss zur Teilnahme hätten sie davon ausgehen können, dass sich die Aktion nicht gegen die Zivilbevölkerung richten würde. Denn solche Angriffe seien in der linken Szene nicht üblich, im Unterschied zur rechten Szene. Die Schläge auf die Fahrertür des Linienbusses seien nach Ansicht eines Sachverständigen die "Kurzschlusshandlung eines Exzesstäters" gewesen. Der Fahrer erlitt einen Schock und war monatelang arbeitsunfähig.

Für einen Steinwurf in eine Küche, bei dem eine Anwohnerin nur knapp einer Verletzung entging, seien die Angeklagten ebenfalls nicht mitverantwortlich. Die Tat geschah, als sie sich bereits vom Aufmarsch entfernt hatten. Dass die Staatsanwaltschaft die fünf jungen Männer für alle beim Aufmarsch angerichteten Schäden verantwortlich gemacht habe, sei eine nicht zulässige Pauschalisierung und rechtlich falsch.

Meier-Göring übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft, aber auch an den Verteidigern. Ein Polizeizeuge habe die Angeklagten im Prozess zu Recht als "kleine Fische" bezeichnet. Tatsächlich hätten sie aber nicht nur friedlich demonstrieren wollen, wie die Verteidiger erklärten. Die zahllosen Videoaufnahmen zeigten ein anderes Bild. "Manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht", sagte Meier-Göring. Es sei aber auch falsch, die Angeklagten als Teil eines schwarzen Mobs zu bezeichnen, dessen sämtliche Teilnehmer auf sittlich niedrigster Stufe gestanden hätten. Die Staatsanwaltschaft habe da politische Stimmungsmache betrieben.

Sie habe selten so viel persönliche Betroffenheit, Meinungsmache und Schwarz-Weiß-Malerei erlebt, sagte die Richterin. Die Kammer habe sich um eine unideologische Sicht auf das Geschehen bemüht. "Der Aufmarsch war ein Protestmarsch, dessen Meinungsäußerung erfolgte von Anfang an mit gewalttätigen und einschüchternden Mitteln." Er sei nicht von der Versammlungsfreiheit im Grundgesetz geschützt gewesen. Alle Teilnehmer hätten sich wegen Landfriedensbruchs strafbar gemacht.

Das Gericht lehne auch ungerechtfertigte Gewalt der Polizei ab und finde es in der Tat merkwürdig, dass alle Verfahren gegen Polizeibeamte bei G20 eingestellt worden seien. "Vielleicht ist es zu viel verlangt, dass es weder aufseiten der Demonstranten noch aufseiten der Polizei zu Gewalt kommt. Aber die Hoffnung habe ich trotzdem. Dann wäre die Welt ein better place", sagte Meier-Göring. Sie fügte hinzu: "Dieser gewaltsame Aufmarsch hat die Welt schlechter gemacht."

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