Demonstrationen - Koblenz:Militärplatz Büchel: Demonstranten dürfen Zelte aufschlagen

Cochem-Zell
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Koblenz/Büchel (dpa/lrs) - Anti-Atomwaffen-Demonstranten dürfen im militärischen Schutzbereich des Luftwaffenstützpunkts Büchel entgegen der Ansicht der Wehrverwaltung vorübergehend Zelte aufschlagen. Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit des Militärflughafens im Kreis Cochem-Zell dadurch nicht beeinträchtigt wird, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte (Az. 1 L 563/20.KO). Auf dem Militärgelände liegen nach unbestätigten Informationen die rund 20 letzten US-Atombomben in Deutschland.

Ein Verein will unter dem Motto "Atomwaffen ächten - keine neue Aufrüstung - Verbotsvertrag" von diesem Freitag (3. Juli) an sechs Tage lang vor dem Luftwaffenstützpunkt demonstrieren. Dies hat er laut Gericht ordnungsgemäß bei der Kreisverwaltung Cochen-Zell angemeldet. Der Verein will zwar vor dem Militärzaun, aber innerhalb des militärischen Schutzbereichs ein Versammlungszelt, ein Infozelt, ein Küchenzelt, drei Wohnwagen und vier Toilettenkabinen aufstellen. Die Wehrverwaltung verweigerte die Genehmigung.

Die Verwaltungsrichter gaben einem Eilantrag der Demonstranten Recht und verpflichteten die Wehrverwaltung zu grünem Licht. Diese habe selbst nicht von möglichen Beeinträchtigungen gesprochen. Der Verein wiederum habe auch in früheren Jahren keine Demonstrationen angemeldet, bei denen die öffentliche Sicherheit und die Wirksamkeit des Luftwaffenstützpunkts mit seiner Schuld gefährdet worden wären. Gegen diesen Beschluss können die Prozessbeteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.

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