Gesellschaft:Justizsenator: Viele Menschen erleben Diskriminierung

Abgeordnetenhaus
Dirk Behrendt, Berlins Justiz- und Antidiskriminierungssenator, spricht auf einer Pressekonferenz. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hat Kritik am geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zurückgewiesen. "Es gibt verdammt viele Menschen, die in Erhebungen immer wieder schildern, dass sie auch bei Verwaltungsstellen Diskriminierungserfahrungen machen", sagte er im RBB-Inforadio am Donnerstag, an dem im Abgeordnetenhaus die Abstimmung über den Gesetzentwurf anstand. Bei den Berichten gehe es etwa um Reaktionen auf beantragte Sozialleistungen oder Genehmigungen oder die Notengebung in der Schule, aber auch Polizeieinsätze.

"Was mich bedrückt und worum es geht, ist, dass die Polizei, so schildern es mir jedenfalls schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet, schwarze Menschen mehr kontrolliert als andere", sagte Behrendt. "Das hat nichts mit kriminalistischem Geschick zu tun, sondern leider, leider in Einzelfällen eben auch mit Ressentiments." Dabei gehe es nicht um begründete Kontrollen, etwa weil sich jemand wie ein Drogenhändler verhalte. "Es geht beispielsweise um die Praxis des Racial Profiling, dass die Polizei eben nicht guckt und beobachtet, wer verhält sich wie, völlig unabhängig davon, was er für eine Hautfarbe hat und was er für ein Geschlecht hat."

Das LADG soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch die Verwaltung schützen. Es wird erwartet, dass das Gesetz aus der Justizsenatsverwaltung eine Mehrheit findet. Aus dem Kreis der Polizeigewerkschaften gab es die Befürchtung, Polizisten müssten künftig beweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien.

"Es geht überhaupt nicht darum, einen Generalverdacht gegenüber unserer Polizei auszusprechen", betonte Behrendt. "Ich bin fest davon überzeugt, dass die übergroße Anzahl unserer Polizeibeamten und der anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht diskriminieren will und nicht diskriminierend handelt. Für die ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts."

Der Entwurf sieht vor, dass die betroffene öffentliche Stelle einen Verstoß widerlegen muss, wenn Bürger eine Diskriminierung glaubhaft machen. Die Beweiserleichterung sei ein probates Mittel, weil in der Regel nicht offen diskriminiert werde. "Es wird ja nicht gesagt, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du schwarz bist, du bekommst die Genehmigung nicht, weil du eine Frau bist, sondern das läuft in der Regel subtil", sagte Behrendt. Wer Diskriminierung erfahre, habe möglicherweise gegen das Land Berlin einen Schadensersatzanspruch, nicht aber gegen einzelne Beamte. Im Verfahren könnten dann die Beamten darlegen, warum eine bestimmte Entscheidung begründet war.

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