Prozesse:BGH prüft Revision gegen Högel-Urteil: Akten in Karlsruhe

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild (Foto: dpa)

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Oldenburg (dpa) - Das Urteil gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel ist ein Jahr nach seiner Verkündung durch das Landgericht Oldenburg immer noch nicht rechtskräftig. "Die Sache liegt dem 3. Strafsenat vor. Es ist aber noch kein Zeitpunkt für eine Entscheidung absehbar", teilte auf Anfrage der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Blick auf zwei Revisionsanträge mit. Die kompletten Verfahrensunterlagen inklusive Stellungnahmen gingen im März beim BGH ein.

Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger hatten gegen das Urteil vom 6. Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-Jährige Högel wegen 85-fachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In dem Komplex stehen weitere Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter aus Delmenhorst und Oldenburg im Raum. Zudem laufen Ermittlungen wegen Meineids gegen Zeugen.

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