Urteile:Gericht: Pandemie kein Grund für Kontaktverbot zum Kind

Braunschweig
Ein Richterhammer liegt auf dem Tisch. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Braunschweig (dpa/lni) - Die Corona-Pandemie darf grundsätzlich nicht zu einem Umgangsverbot für ein Elternteil zu seinem Kind führen. Das entschied der Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig, wie die Justizbehörde am Mittwoch mitteilte. Der Umgang mit dem Vater diene dem Kindeswohl, hieß es zu Begründung. Die Mutter sei nicht berechtigt, die Kontakte wegen des Coronavirus zu verweigern. Die Pandemie biete weder einen Anlass, bestehende Regeln abzuändern, noch den Umgang auszusetzen. Etwas Anderes gelte nur dann, wenn der Kontakt etwa wegen einer Quarantäne, einer Ausgangssperre oder einer Infektion des Elternteils nicht möglich sei. Sollte das Kind selbst erkranken, stehe einem Umgang nicht entgegen. (Az.: 1 UF 51/20)

Die Mutter eines fünfjährigen Mädchens hatte beim OLG Beschwerde gegen eine Regelung des Familiengerichts der Stadt eingelegt. Dieses hatte dem Vater Wochenendbesuche seiner Tochter auch mit Übernachtungen zugesprochen.

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