Krankheiten:Schwimmbäder und Freizeitparks dürfen öffnen

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Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein sollen von Montag an wieder Besuche in Schwimmbädern und Freizeitparks möglich sein. Auch Hallenbäder und Wellnessbereiche von Hotels dürfen grundsätzlich mit entsprechenden Konzepten und Auflagen wieder öffnen. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP am Dienstag verständigt.

Die Rechtsgrundlage für die Pläne für weitere Lockerungen in der Corona-Krise will die Landesregierung am Freitag beschließen. Außerdem werden Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Gaststätten dürfen von der kommenden Woche an wieder bis 23.00 Uhr öffnen. Bislang müssen Restaurants um 22.00 Uhr schließen. Die Maskenpflicht vor allem im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen bleibt bestehen.

Das Land lässt von Montag an auch wieder größere Veranstaltungen zu als bisher in der Corona-Krise. Die Landesregierung hat dazu am Dienstag ein Konzept beschlossen. Die Lockerungen betreffen Veranstaltungen, bei denen die Besucher auf festen Plätzen sitzen, sie in der Regel erfasst werden und wenig Interaktion geschieht, zum Beispiel bei Vorträgen, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerten. Im Außenbereich werden diese Veranstaltungen für bis zu 250 Gäste zugelassen und in geschlossenen Räumen für bis zu 100.

Bei Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können, etwa bei Messen, Flohmärkten und Landmärkten, gilt dies im Freien für bis zu 100 Personen gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände. Ordnungskräfte des Veranstalters müssen die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen gewährleisten.

Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, werden mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen für bis zu 50 Personen erlaubt.

Bei Messen, Flohmärkten und Landmärkten soll die maximale Besucherzahl ab 29. Juni im Freien auf 250 Personen steigen und in Räumen auf 100 begrenzt werden. Großveranstaltungen mit 1000 Teilnehmern oder mehr bleiben bis mindestens 31. August untersagt.

"Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Lockerungsschritte der Corona-Einschränkungen brächten "ein Stück Normalität" zurück. Es gebe im Norden derzeit ein geringes Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus.

"Die jeweiligen Öffnungsstufen orientieren sich dabei an dem Infektionsrisiko, das maßgeblich von der Art und der Größe der Veranstaltungen abhängig ist", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Blick auf die neuen Regeln für Veranstaltungen. Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und Zugangskontrollen seien notwendig, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

In Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der offiziell bestätigten Infektionen mit dem neuen Coronavirus nach Angaben der Landesregierung innerhalb eines Tages zuletzt um 6 auf 3101 erhöht. Wie die Landesregierung auf ihrer Webseite unter Berufung auf das Robert Koch-Institut mit Stand Montagabend weiter mitteilte, gab es keine weiteren Toten. Bisher sind in Schleswig-Holstein 145 Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Rund 2900 Infizierte gelten inzwischen wieder als gesund. 20 Corona-Kranke werden noch in Krankenhäusern behandelt.

Wegen der Corona-Beschränkungen hatten die Freibäder und Freizeitparks im Norden nicht wie normalerweise im Frühjahr ihren Betrieb aufnehmen können. In Hamburg sind viele Freibäder bereits seit Dienstag geöffnet. Natur- und Hallenbäder bleiben in der Hansestadt aber zunächst weiter geschlossen.

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