Landtag - Mainz:Gesetz zu nachzuholenden Wahlen: Fraktionen sind zugeneigt

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Mainz (dpa/lrs) - Sämtliche Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag haben am Mittwoch ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer neuen Regelung für ausgefallene Kommunalwahlen signalisiert. Hintergrund ist, dass einige Urnengänge in den Monaten April bis Juni wegen der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben worden waren. Ein neuer Termin sei bei einzelnen Wahlen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieser soll nun ermöglichen, in bestimmten Fällen einen neuen Wahltermin außerhalb der gesetzlichen Fristen zu erlauben - und zwar im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen.

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